ISSA [E-DE] 5000

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schränkten Prüfungsurteil zu den Nachhaltigkeitsinformationen führt, bzw. bzgl. eines Sach verhalts, der mit dem Sachverhalt, der zum eingeschränkten Prüfungsurteil zu den Nachhal tigkeitsinformationen führt, zusammenhängt. A590 Ein versagtes Prüfungsurteil zu den Nachhaltigkeitsinformationen in Bezug auf einen oder mehrere bestimmte im Abschnitt zur Grundlage für das versagte Prüfungsurteil beschriebene Sachverhalte rechtfertigt nicht die Unterlassung der Berichterstattung von vom Prüfer identifi zierten wesentlichen falschen Darstellungen der sonstigen Informationen im Prüfungsvermerk in Übereinstimmung mit Tz. 202(e)(ii). Wurde ein versagtes Prüfungsurteil zu den Nachhaltig keitsinformationen abgegeben, kann es notwendig sein, dass der Prüfer die nach Tz. 202(e)(ii) erforderliche Erklärung in angemessener Weise anpasst, z.B. um darauf hinzuweisen, dass die Angaben in den sonstigen Informationen bzgl. desselben Sachverhalts wie der, der zum eingeschränkten Prüfungsurteil zu den Nachhaltigkeitsinformationen führt, bzw. bzgl. eines Sachverhalts, der mit dem Sachverhalt, der zum eingeschränkten Prüfungsurteil zu den Nach haltigkeitsinformationen führt, zusammenhängt. 5.23.6.3. Die Auswirkungen des Sachverhalts sind umfassend (Vgl. Tz. 204) A591 Der Begriff „umfassend“ beschreibt die Auswirkungen von falschen Darstellungen auf die Nachhaltigkeitsinformationen oder die möglichen Auswirkungen von etwaigen falschen Dar stellungen auf die Nachhaltigkeitsinformationen, die aufgrund der fehlenden Möglichkeit, aus reichende geeignete Nachweise zu erlangen, nicht aufgedeckt werden. Umfassende Auswir kungen auf die Nachhaltigkeitsinformationen sind solche, die nach pflichtgemäßem Ermessen des Prüfers: a. nicht auf bestimmte Aspekte der Nachhaltigkeitsinformationen beschränkt sind b. bei derartiger Beschränkung einen erheblichen Teil der Nachhaltigkeitsinformationen ausmachen oder ausmachen könnten oder c. in Bezug auf Angaben grundlegend für das Verständnis von den Nachhaltigkeitsinfor mationen durch die vorgesehenen Nutzer sind. A592 Die Art des Sachverhalts und die vom Prüfer vorgenommene Beurteilung, ob die Auswirkun gen oder möglichen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsinformationen umfassend sind, wirkt sich auf die Art des abzugebenden Prüfungsurteils aus. 5.23.6.4. Beispiele für modifizierte Prüfungsurteile (Vgl. Tz. 203) A593L Beispiele für ein eingeschränktes Prüfungsurteil bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit (mit einer wesentlichen falschen Darstellung) ● Eingeschränktes Prüfungsurteil (Rahmenwerk zur Normentsprechung) – „Auf Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Nachweise, mit Ausnahme der Auswirkung des im Abschnitt „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil“ unseres Berichts/Vermerks beschriebenen Sachverhalts, sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die {Nachhaltigkeitsinformationen} nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den XYZ Kriterien aufgestellt sind.“ ● Eingeschränktes Prüfungsurteil (Rahmenwerk zur sachgerechten Gesamtdarstel lung) – „Auf Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten

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