ISSA [E-DE] 5000

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Anlage 1

(Vgl. Tz. 2, A21–A22)

Nachhaltigkeitssachverhalte und Nachhaltigkeitsinformationen 1. Diese Anlage erläutert die Beziehung zwischen Nachhaltigkeitssachverhalten (d.h. dem zugrunde liegenden Sachverhalt); Nachhaltigkeitsinformationen (d.h. den Sachverhaltsinformationen), die aus der Messung oder Beurteilung der Nachhaltig keitssachverhalte anhand der Kriterien resultieren; und den diesbezüglichen Angaben. 2. Diese Beziehung kann wie folgt veranschaulicht werden:

3. Textziffer 75 verpflichtet den Prüfer, vorläufige Kenntnisse über die von der Einheit zu berichtenden Nachhaltigkeitsinformationen zu erlangen. Als ein Bestandteil der Fest stellung, ob die Vorbedingungen für eine betriebswirtschaftliche Prüfung vorliegen, ver pflichtet Tz. 76(a) den Prüfer zu würdigen, ob die Einheit über einen Prozess zur Identi fizierung der zu berichtenden Nachhaltigkeitsinformationen verfügt. 4. Wie in Tz. 3 erläutert, werden Nachhaltigkeitsinformationen in Übereinstimmung mit den Kriterien berichtet. Die Themen und Aspekte von Themen der Nachhaltigkeits sachverhalte werden vom Management bei der Festlegung der zu berichtenden Nach haltigkeitsinformationen gewürdigt und sind in den diesbezüglichen Angaben manifes tiert. Eine Angabe stellt von der Einheit berichtete Nachhaltigkeitsinformationen über einen Aspekt eines Themas dar. Eine umfassendere Liste von Beispielen für Themen und Aspekte von Themen befindet sich in Tz. A43. 5. Angaben können verschiedene Formen haben (z.B. narrative Beschreibungen oder an dere qualitative Informationen, Tabellen mit leistungsbezogenen Schlüsselindikatoren oder andere quantitative Informationen oder eine Kombination daraus) und können auf einen einzelnen Absatz oder einer Tabelle beschränkt sein oder sich über mehrere Sei ten in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht erstrecken, Teil des Geschäftsberichts der Einheit oder eines anderen Berichtsmechanismus sein. Wie die Einheit die Anga ben darstellt (d.h. wie die Einheit die Nachhaltigkeitsinformationen für Zwecke der Dar stellung aggregiert oder disaggregiert), wird von den Kriterien bestimmt. Ob und wie

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