ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
● Der Prüfer ist zu dem Schluss gekommen, dass auf Grundlage der erlangten Nach weise ein nicht modifiziertes (d.h. „uneingeschränktes“) Prüfungsurteil mit hinrei chender Sicherheit und ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit im Hinblick auf die Informationen HS bzw. Informationen BS angemessen sind. ● Die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen, die bei dem betriebswirt schaftlichen Prüfungsauftrag einschlägig sind, umfassen den „International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Stan dards)“ des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code) zusammen mit den mit betriebswirtschaftlichen Prüfungsaufträgen in dem Rechts raum zusammenhängenden beruflichen Verhaltensanforderungen, wobei sich der Prüfungsvermerk auf beide bezieht. ● Die Praxis, der der Prüfer angehört, wendet ISQM 1 an. ● Die Informationen BS und Informationen HS und der diesbezügliche Vermerk des Prüfers wurden in den Geschäftsbericht der Gesellschaft aufgenommen. Der Prüfer hat den Geschäftsbericht vor dem Datum des Prüfungsvermerks erlangt und keine wesentliche falsche Darstellung der sonstigen Informationen im Geschäftsbericht identifiziert. Der folgende Bericht dient nur als Beispiel und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Anwendbarkeit auf alle Situationen. Es ist notwendig, dass der Prüfungsvermerk auf die Auftragsumstände zugeschnitten wird. PRÜFUNGSVERMERK MIT HINREICHENDER UND BEGRENZTER SICHERHEIT DES UN ABHÄNGIGEN PRÜFERS ZU DEN NACHHALTIGKEITSINFORMATIONEN DER ABC
An das Management von ABC
Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit
Wir haben eine betriebswirtschaftliche Prüfung mit hinreichender Sicherheit zu den ausge wählten Angaben, {identifiziert durch...} 19 , des Nachhaltigkeitsberichts der Gesellschaft ABC (die Gesellschaft) für das am 31. Dezember 20X1 endende Jahr („Informationen HS“) durch geführt. Nach unserer Beurteilung sind die Informationen HS des beigefügten Nachhaltigkeitsberichts in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit dem XYZ Gesetz des Rechtsraums X aufgestellt.
19 Geben sie eine spezifische Identifizierung und die Stelle der Informationen an, die Gegenstand eines Prüfungs urteils mit hinreichender Sicherheit sind; diese sollen von den Informationen abgegrenzt sein, die Gegenstand eines Prüfungsurteils mit begrenzter Sicherheit sind (z. B. durch Kennzeichnung der spezifischen Angaben in den Nachhaltigkeitsinformationen, Titel des Abschnitts der Nachhaltigkeitsinformationen, einer Anlage zum Prü fungsvermerk, etc.).
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