ISSA [E-DE] 5000

ISSA [E-DE] 5000

Wir sind unabhängig von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem „International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards)“ (IESBA Code), herausgegeben vom International Ethics Standards Board for Accountants, zusammen mit den für unsere betriebswirtschaftliche Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen in { Ti tel/Identifizierung der Anforderungen, Name der zuständigen Stelle und Rechtsraum } relevan ten beruflichen Verhaltensanforderungen, und wir haben unsere anderen beruflichen Verhal tenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen und dem IESBA Code erfüllt. Unsere Praxis wendet den International Standard on Quality Management 1 „Qualitätsma nagement für Praxen, die Abschlussprüfungen, prüferische Durchsichten von Abschlüssen, andere betriebswirtschaftliche Prüfungsaufträge oder Aufträge zu verwandten Dienstleistun gen durchführen", an, der die Praxis verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem auszuge stalten, zu implementieren und zu betreiben, einschließlich Regelungen und Maßnahmen hin sichtlich der Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards und ein schlägigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zu dienen.

Hervorhebung eines Sachverhalts 30

Wir machen aufmerksam auf {die spezifische Angabe in den Nachhaltigkeitsinformationen identifizieren}, in der {...} beschrieben wird. Unser Prüfungsurteil ist in Bezug auf diesen Sach verhalt nicht modifiziert.

Verantwortlichkeiten für die Nachhaltigkeitsinformationen

Das Management der Gesellschaft ist verantwortlich für:

● die Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformationen in Übereinstimmung mit XYZ Gesetz des Rechtsraums X. ● Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung derjenigen internen Kontrollen, die das Management als notwendig feststellt, um die Aufstellung der Nachhaltigkeitsin formationen in Übereinstimmung mit XYZ Gesetz des Rechtsraums X zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen – sei es aufgrund von dolosen Hand lungen oder Irrtümern – sind.

Inhärente Grenzen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformationen 31

Wie in {die spezifische Angabe in den Nachhaltigkeitsinformationen identifizieren} erläutert {spezifische Beschreibung etwaiger inhärenter Grenzen i.V.m. der Messung oder Beurteilung der Nachhaltigkeitssachverhalte anhand der angewandten Kriterien }.

30 Aufnehmen, wenn der Prüfer es unter den Auftragsumständen als notwendig erachtet - siehe Tz. 199. 31 Absatz aufnehmen, wenn dies für die Auftragsumstände relevant ist - siehe Tz. 190(g).

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