ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
Aus ISSA 5000 resultierende Folgeänderungen in ISA [DE]
ISA [DE] 720 (REVISED) VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS IM ZUSAMMENHANG MIT SONSTIGEN INFORMATIONEN
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Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
Definitionen
Geschäftsbericht (Vgl. Tz. 12(a))
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A3. In manchen Fällen kann der Geschäftsbericht einer Einheit aus einem einzelnen Dokument bestehen und mit der Überschrift „Geschäftsbericht“ oder einer anderen Überschrift bezeich net sein. In anderen Fällen können Gesetze, andere Rechtsvorschriften oder Handelsbräuche die Einheit verpflichten, den Eigentümern (oder vergleichbaren Interessengruppen) Informati onen über die im Abschluss dargestellten Geschäftstätigkeiten der Einheit sowie deren finan zielle Ergebnisse und Vermögens- und Finanzlage (d.h. einen Geschäftsbericht) in Form eines einzelnen Dokuments oder in Form von zwei oder mehreren separaten Dokumenten, die zu sammen demselben Zweck dienen, zu berichten. Zum Beispiel kann in Abhängigkeit von Ge setzen, anderen Rechtsvorschriften oder Handelsbräuchen in einem bestimmten Rechtsraum eines oder mehrere der folgenden Dokumente Bestandteil des Geschäftsberichts sein: ● Bericht des Managements, Management Commentary, Überblick über die Geschäftstä tigkeit und die Finanzlage oder ähnliche Berichte der für die Überwachung Verantwort lichen (z.B. Bericht des Verwaltungsrats) ● Erklärung des Vorsitzenden ● Erklärung zur Führung und Überwachung ● Berichte zu internen Kontrollen und zur Risikobeurteilung ● Nachhaltigkeitsberichte oder andere nachhaltigkeitsbezogene Informationen. … A5 Ein Geschäftsbericht unterscheidet sich in Art, Zweck und Inhalt von anderen Berichten, etwa von einem zur Erfüllung der Informationsbedürfnisse einer bestimmten Interessengruppe auf gestellten Bericht oder einem zur Einhaltung eines bestimmten regulatorischen Berichtsziels aufgestellten Bericht (selbst wenn die Verpflichtung besteht, einen solchen Bericht öffentlich zur Verfügung zu stellen). Zu Beispielen für Berichte, die als eigenständige Dokumente her ausgegeben typischerweise kein Bestandteil der Kombination von Dokumenten sind, aus de nen ein Geschäftsbericht (vorbehaltlich Gesetze, anderer Rechtsvorschriften oder Handels bräuche) besteht, und daher keine sonstigen Informationen i.S. dieses ISA [DE] sind, gehören
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