ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
Wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wie im Abschnitt „Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile“ in unserem Vermerk beschrieben, besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können, und die im Jahresabschluss und im Lagebericht nicht angemessen angegeben wurde. Im Kontext unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und des Lageberichts sowie bei der Bildung unserer Prüfungsurteile hierzu haben wir die Schlussfolgerung gezogen, dass die von den gesetzlichen Vertretern bei der Aufstellung des Jahresabschlusses vorgenom mene Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä tigkeit angemessen ist. Unsere Schlussfolgerungen basieren auf den bis zum Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten Prüfungsnachweisen und sind keine Garantie für die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht gemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom ... [ Datum ] bis zum ... [ Datum ] waren. Diese Sachverhalte wurden im Zu sammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile“ beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsver merk mitzuteilen sind. [Beschreibung jedes besonders wichtigen Prüfungssachverhalts in Übereinstimmung mit IDW PS 401 n.F. (03.2025)] Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses [Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des ISA [DE] 720 (Re vised)] Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht [Formulierung in Übereinstimmung mit Beispiel 2 in der Anlage zu IDW PS 400 n.F. (03.2025) ] 69 Sonstige Informationen
69 Die Tz. 54 b) und 60 b) iv) des IDW PS 400 n.F. (10.2021) fordern Formulierungen im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, die bei allen Unternehmen in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen
103 © IDW Verlag GmbH
Made with FlippingBook Ebook Creator