ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage berichts [Formulierung in Übereinstimmung mit Beispiel 2 in der Anlage zu IDW PS 400 n.F. ((03.2025) ]
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
[Ggf. Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektroni schen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB [Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des IDW PS 410 (06.2022) ] ] Vermerk über die Beurteilung nach § 317 Abs. 3b HGB im Zusammenhang mit der Ver pflichtung zur Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts [Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des IDW EPS 440 (06.2026) ]
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
[Formulierung in Übereinstimmung mit Beispiel 2 in der Anlage zu IDW PS 400 n.F. (03.2025) ]
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist ... [ Name ].
[ Ort der Niederlassung des Abschlussprüfers ]
[ Datum ]
[ Unterschrift ]
Wirtschaftsprüfer
Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Lagebe richts
[Formulierung in Übereinstimmung mit Beispiel 2 in der Anlage zu IDW PS 400 n.F. (03.2025) ]
sind, um die jeweiligen Verantwortlichkeiten der für den Abschluss Verantwortlichkeiten und des Abschlussprü fers im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beschreiben.
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