ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

● Die Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers erfolgt vollumfänglich direkt im entsprechenden Abschnitt des Bestätigungsvermerks, d.h. ohne Auslage rung eines Teils der Beschreibung in eine Anlage zum Bestätigungsvermerk bzw. auf die IDW Website. Über die zuvor dargestellten Gegebenheiten hinaus wird folgender Sachverhalt unterstellt: ● Die gesetzlichen Vertreter haben den Abschluss unter Anwendung des Rech nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Nach Beurteilung des Abschlussprüfers setzt die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit eine finanzielle Unterstützung des Unternehmens z.B. durch den Gesellschafter vo raus. Bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks wurde eine entsprechende Zu sage nicht vorgelegt. Andere Finanzierungsmöglichkeiten, bspw. bei Kreditinstitu ten, bestehen derzeit nicht. Der Abschlussprüfer ist daher zu dem Schluss gekom men, dass die Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit unangemessen ist. Dieser Sachverhalt hat umfassende Be deutung auch für die Beurteilbarkeit der im Lagebericht erfolgten Darstellung der Lage der Gesellschaft sowie der Darstellung der Chancen und Risiken der zukünfti gen Entwicklung.

VERSAGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ... [ Gesellschaft ]

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBE RICHTS

Versagte Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ... [ Gesellschaft ] – bestehend aus der Bilanz zum ... [ Da tum ] und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom ... [ Datum ] bis zum ... [ Datum ] sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewer tungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ... [ Gesellschaft ] für das Geschäftsjahr vom ... [ Datum ] bis zum ... [ Datum ] geprüft. Die Erklärung zur Unterneh mensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

● entspricht der beigefügte Jahresabschluss wegen der Bedeutung des im Abschnitt „Grundlage für die versagten Prüfungsurteile“ beschriebenen Sachverhalts nicht den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-

106 © IDW Verlag GmbH

Made with FlippingBook Ebook Creator