ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

Sonstige Informationen

[Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des ISA [DE] 720 (Re vised)] Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht [Formulierung in Übereinstimmung mit Beispiel 1.1 in der Anlage zu IDW PS 400 n.F. 03.2025) ] Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage berichts [Formulierung in Übereinstimmung mit Beispiel 1.1 in der Anlage zu IDW PS 400 n.F. (03.2025) ]

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Beurteilung nach § 317 Abs. 3b HGB im Zusammenhang mit der Ver pflichtung zur Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts [Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des IDW EPS 440 (06.2026) ]

[ Ort der Niederlassung des Abschlussprüfers ]

[ Datum ]

[ Unterschrift ]

Wirtschaftsprüfer

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Versagungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung, wenn die Angemessenheit der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht beurteilt werden kann (Prüfungshemmnis) Für Zwecke dieses beispielhaften Versagungsvermerks werden folgende, dem Bei spiel 1.1 in der Anlage des IDW PS 400 n.F. (03.2025) entsprechende Gegebenheiten an genommen: ● Der Wirtschaftsprüfer wurde als gesetzlicher Abschlussprüfer des Jahresabschlus ses und Lageberichts bestellt. Es handelt sich um die Prüfung eines Jahresab schlusses (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und Lageberichts eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem In teresse i.S. des § 316a Satz 2 HGB ist, unter Anwendung von Rechnungslegungs grundsätzen zur sachgerechten Gesamtdarstellung.

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