ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

schafter und haben uns eine entsprechende Zusage vorgelegt. Wir haben jedoch keine aus reichenden geeigneten Prüfungsnachweise dafür erlangen können, dass der Gesellschafter zu der erforderlichen finanziellen Unterstützung in der Lage ist. [Variante: Sie haben dieser Einschätzung eine Liquiditätsplanung zugrunde gelegt. Wir haben keine ausreichenden geeig neten Prüfungsnachweise zu den der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Annahmen der gesetzlichen Vertreter erlangen können.] Wir waren daher nicht in der Lage, Schlussfolgerun gen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und darüber zu ziehen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be steht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unter nehmenstätigkeit aufwerfen können. Dieser Sachverhalt hat umfassende Bedeutung auch für die Beurteilbarkeit der im Lagebericht erfolgten Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft sowie der Darstel lung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht [Formulierung in Übereinstimmung mit Beispiel 1.1 in der Anlage zu IDW PS 400 n.F. (03.2025) ] Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage berichts Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzufüh ren. Des Weiteren liegt es in unserer Verantwortung, einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund des im Abschnitt „Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen“ beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prü fungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zu diesem Jahresabschluss und diesem Lagebericht zu erlangen. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Beurteilung nach § 317 Abs. 3b HGB im Zusammenhang mit der Ver pflichtung zur Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts [Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des IDW EPS 440 (06.2026) ]

[ Ort der Niederlassung des Abschlussprüfers ]

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