ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

Folgeänderungen aus ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

A56 Bei bestimmten Aussagen oder Sachverhalten sind die potenziellen Auswirkungen der inhä renten Grenzen für die Möglichkeit des Abschlussprüfers, wesentliche falsche Darstellungen aufzudecken, besonders bedeutsam. Zu solchen Aussagen oder Sachverhalten gehören ● dolose Handlungen, insb. solche, in die das obere Management eingebunden ist oder die kollusives Zusammenwirken einschließen. Siehe ISA [DE] 240 für weitere Erörte rungen; ● Vorliegen und Vollständigkeit von Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Transaktionen mit ihnen. Siehe ISA [DE] 550 10 für weitere Erörterungen; ● Auftreten von Verstößen gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften. Siehe ISA [DE] 250 (Revised) 11 für weitere Erörterungen; ● Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten, die dazu führen können, dass eine Einheit ihre Geschäftstätigkeit nicht fortführt. Siehe [ IDW PS 270 n.F. (10.2021) bzw.] ISA [DE] 570 (Revised 2024) 12 für weitere Erörterungen. In den relevanten [ IDW PS bzw.] ISA [DE] werden bestimmte Prüfungshandlungen festgelegt, die zur Abschwächung der Auswirkungen der inhärenten Grenzen beitragen. 5. INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 210 VEREINBARUNG DER AUFTRAGSBEDINGUNGEN FÜR PRÜFUNGSAUF TRÄGE

[…]…

Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen

[…]

Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge

[…]

Auftragsbestätigungsschreiben oder andere Form schriftlicher Vereinbarung 13 (Vgl. Tz. 10-11)

[…]

Form und Inhalt des Auftragsbestätigungsschreibens

A24 Form und Inhalt des Auftragsbestätigungsschreibens können für jede Einheit unterschiedlich sein. Im Auftragsbestätigungsschreiben enthaltene Informationen zu den Verantwortlichkeiten

10 ISA [DE] 550 „Nahe stehende Personen“. 11 ISA [DE] 250 (Revised) „Berücksichtigung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften bei einer Abschluss prüfung“. 12 [IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschluss prüfung (IDW PS 270 n.F. (10.2021)) (Stand: 29.10.2021) bzw.] ISA [DE] 570 (Revised 2024) „Fortführung der Geschäftstätigkeit“. 13 In den nachfolgenden Tz. ist der Begriff „Auftragsbestätigungsschreiben“ als Auftragsbestätigungsschreiben oder eine andere geeignete Form von schriftlicher Vereinbarung zu verstehen.

9 © IDW Verlag GmbH

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