ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
Folgeänderungen aus ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
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Durchsicht durch den Auftragsverantwortlichen (Vgl. Tz. 30–34)
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A92 Der Auftragsverantwortliche übt pflichtgemäßes Ermessen bei der Identifizierung der Bereiche aus, in denen das Prüfungsteam bedeutsame Beurteilungen vorgenommen hat. Die Regelun gen oder Maßnahmen der Praxis können bestimmte Sachverhalte bestimmen, von denen all gemein erwartet wird, dass es sich um bedeutsame Beurteilungen handelt. Bedeutsame Be urteilungen in Bezug auf den Prüfungsauftrag können Sachverhalte einschließen bzgl. der Prüfungsstrategie und des Prüfungsprogramms für die Ausführung des Auftrags, der Auftrags durchführung und der vom Prüfungsteam gezogenen Gesamtschlussfolgerungen, z.B.: ● Sachverhalte bzgl. der Planung des Prüfungsauftrags, wie z.B. Sachverhalte zur Fest legung der Wesentlichkeit ● die Zusammensetzung des Prüfungsteams, einschließlich: – - Fachpersonal, das Fachkenntnisse in einem speziellen Bereich der Rechnungs legung oder Prüfung nutzt – - der Einsatz von Fachpersonal aus Dienstleistungszentren. ● die Entscheidung, einen Sachverständigen des Abschlussprüfers einzubeziehen, ein schließlich der Entscheidung, einen externen Sachverständigen einzubeziehen ● die vom Prüfungsteam vorgenommene Würdigung von im Annahme- und Fortfüh rungsprozess erlangten Informationen sowie vom Prüfungsteam vorgeschlagene Reak tionen auf diese Informationen ● der Risikobeurteilungsprozess des Prüfungsteams, einschließlich Situationen, in denen die Würdigung inhärenter Risikofaktoren und die Beurteilung des inhärenten Risikos eine bedeutsame Beurteilung durch das Prüfungsteam erfordert ● die vom Prüfungsteam vorgenommene Würdigung von Beziehungen und Transaktio nen mit nahestehenden Personen sowie Abschlussangaben zu nahestehenden Perso nen ● Ergebnisse der vom Prüfungsteam durchgeführten Prüfungshandlungen zu bedeutsa men Bereichen des Auftrags, zum Beispiel Schlussfolgerungen in Bezug auf bestimmte geschätzte Werte in der Rechnungslegung, Rechnungslegungsmethoden oder Würdi gungen zur Fortführung der Geschäftstätigkeit ● die vom Prüfungsteam vorgenommene Beurteilung der von Sachverständigen durch geführten Tätigkeiten und daraus gezogene Schlussfolgerungen durch das Prüfungs team ● bei Konzernabschlussprüfungen: – die vorgeschlagene Konzernprüfungsstrategie und das Konzernprüfungspro gramm – Entscheidungen über die Einbindung von Teilbereichsprüfern, einschließlich wie diese anzuleiten und zu beaufsichtigen sind und wie ihre Tätigkeit durchzusehen ist, und
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