ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
Folgeänderungen aus ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
● die Grundlage für die Beurteilung des Abschlussprüfers, ob ein geschätzter Wert in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Abschlussangaben im Kontext der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze vertretbar oder falsch dargestellt sind ● die Grundlage für die Schlussfolgerungen des Abschlussprüfers über die Echtheit ei nes Dokuments, wenn eine weitere Untersuchung (z.B. die angemessene Einbindung eines Sachverständigen oder Einholung von Bestätigungen) als Reaktion auf Zustände vorgenommen wird, die während der Prüfung identifiziert wurden und die den Ab schlussprüfer zu der Annahme veranlasst haben, dass es sein kann, dass das Doku ment nicht echt ist ● wenn [ IDW PS 401 n.F. (03.2025) bzw.] ISA 701 23 gilt, die vom Abschlussprüfer vorge nommene Festlegung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte oder dass keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte mitzuteilen sind. […] Anlage (Vgl. Tz. 1) In dieser Anlage sind Tz. anderer [ IDW PS und] ISA [DE] aufgeführt, die besondere Dokumen tationsanforderungen enthalten. Die Liste ersetzt nicht die Berücksichtigung der Anforderun gen und der damit zusammenhängenden Anwendungshinweise und sonstigen Erläuterungen der [ IDW PS und] ISA [DE]. ● ISA [DE] 210 „Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge“, Tz. 10-12 ● ISA [DE] 220 (Revised) „Qualitätsmanagement bei einer Abschlussprüfung“, Tz. [D.22.1, D.22.4, D.35.1.,] 41 [und D.41.1. bis D.41.3]. ● ISA [DE] 240 „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen“, Tz. 4548 ● ISA [DE] 250 (Revised) „Berücksichtigung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschrif ten bei einer Abschlussprüfung“, Tz. 30 ● ISA 260 (Revised) „Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen“, Tz. 24 ● ISA [DE] 300 „Planung einer Abschlussprüfung“, Tz. 12 ● ISA [DE] 315 (Revised 2019) „Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen“, Tz. 38 ● ISA [DE] 320 „Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung einer Abschlussprü fung“, Tz. 14 ● ISA [DE] 330 „Reaktionen des Abschlussprüfers auf beurteilte Risiken“, Tz. 28-30 Besondere Anforderungen zur Prüfungsdokumentation in anderen [IDW PS und] ISA [DE]
23 [ IDW Prüfungsstandard: Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk (IDW PS 401 n.F. (03.2025)) (Stand: 12.03.2025) bzw.] ISA 701 „Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssach verhalte im Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers“.
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