ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

Folgeänderungen aus ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

A31 Selbst wenn Gesetze, andere Rechtsvorschriften oder relevante berufliche Verhaltensanfor derungen keine Anforderungen zur Berichterstattung identifizierter oder vermuteter Verstöße enthalten, können sie dem Abschlussprüfer das Recht einräumen, identifizierte oder vermutete Verstöße an eine zuständige Behörde außerhalb der Einheit zu berichten. Beispielsweise kann der Abschlussprüfer bei der Prüfung des Abschlusses von Finanzinstituten nach Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften das Recht haben, Sachverhalte wie identifizierte oder ver mutete Verstöße gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften mit einer Aufsichtsbehörde zu diskutieren.

9.

INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 315 (REVISED 2019) IDENTIFIZIERUNG UND BEURTEILUNG DER RISIKEN WESENTLICHER FAL SCHER DARSTELLUNGEN

[…]

Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen

[…]

Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung und damit zusammenhängende Tätigkeiten (Vgl. Tz. 13–18) A11 Die zu identifizierenden und zu beurteilenden Risiken wesentlicher falscher Darstellungen schließen sowohl Risiken aufgrund von dolosen Handlungen als auch Risiken aufgrund von Irrtümern ein; beide werden von diesem ISA [DE] abgedeckt. Die Bedeutsamkeit doloser Handlungen ist jedoch derart, dass in ISA [DE] 240 weitere Anforderungen und erläuternde Hinweise enthalten sind in Bezug auf Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung und damit zusammenhängende Tätigkeiten, um Informationen zu erlangen, die zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlun gen genutzt werden. 25 Darüber hinaus liefern die folgenden ISA [DE] weitere Anforderungen und erläuternde zur Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstel lungen hinsichtlich spezifischer Sachverhalte oder Umstände: ● ISA [DE] 540 (Revised) 26 hinsichtlich geschätzter Werte in der Rechnungslegung ● ISA [DE] 550 hinsichtlich Beziehungen zu und Transaktionen mit nahe stehenden Per sonen ● [ IDW PS 270 n.F. (10.2021) bzw.] ISA [DE] 570 (Revised 2024) 27 hinsichtlich der Fort führung der Geschäftstätigkeit und

25 ISA [DE] 240, Tz. 12–27. 26 ISA [DE] 540 (Revised) „Prüfung geschätzter Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängender Abschlussangaben“. 27 [ IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschluss prüfung (IDW PS 270 n.F. (10.2021) (Stand: 29.10.2021) bzw.] ISA [DE] 570 (Revised 2024) „Fortführung der Geschäftstätigkeit“.

18 © IDW Verlag GmbH

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