ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
Folgeänderungen aus ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
ein Ereignis oder eine Gegebenheit geben, welches/welcher bedeutsame Zweifel an der Fä higkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen kann. Ist dies der Fall, könnte dies Auswirkungen auf die Schlussfolgerung des Managements und des Abschluss prüfers zur Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh rung der Geschäftstätigkeit durch die Einheit haben sowie auf die Feststellung Schlussfolge rung, ob eine wesentliche Unsicherheit besteht. Ob ein Geschäftsrisiko zu einem Risiko we sentlicher falscher Darstellungen führen kann, wird daher im Lichte der Umstände der Einheit gewürdigt. Auf Beispiele von Ereignissen und Umständen, die das Bestehen von Risiken we sentlicher falscher Darstellungen zur Folge haben können, wird in Anlage 2 hingewiesen.
10.
INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 450 BEURTEILUNG DER WÄHREND DER ABSCHLUSSPRÜFUNG IDENTIFIZIER TEN FALSCHEN DARSTELLUNGEN
[…]
Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
[…]
Beurteilung der Auswirkungen nicht korrigierter falscher Darstellungen (Vgl. Tz. 10- [D.]11[.1])
[…]
A17 Darüber hinaus wird jede einzelne falsche Darstellung einer qualitativen Angabe gewürdigt, um ihre Auswirkung auf die relevante(n) Angabe(n) sowie ihre Gesamtauswirkung auf den Abschluss als Ganzes zu beurteilen. Die Feststellung, ob (eine) falsche Darstellung(en) in ei ner qualitativen Angabe im Kontext der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze und der spezifischen Umstände der Einheit wesentlich ist/sind, ist eine mit der Ausübung pflichtgemä ßen Ermessens verbundene Frage. Beispiele für Fälle, in denen solche falschen Darstellungen wesentlich sein können, schließen ein: ● unrichtige oder unvollständige Beschreibungen von Informationen über die Ziele, Re geln und Prozesse der Kapitalsteuerung bei Einheiten mit Versicherungs- und Bankge schäftstätigkeiten ● die Unterlassung von Informationen über die Ereignisse oder Umstände Gegebenhei ten, die bei einer Einheit mit Bergbaubetrieben zu einem Wertminderungsaufwand ge führt haben (z.B. ein bedeutsamer langfristiger Rückgang der Nachfrage nach einem Metall oder einer Handelsware) ● nicht angemessene Angaben über die Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Ge schäftstätigkeit 30
30 ISA [DE] 570 (Revised 2024) „Fortführung der Geschäftstätigkeit“, Tz. 32-33.
21 © IDW Verlag GmbH
Made with FlippingBook Ebook Creator