ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

Folgeänderungen aus ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

(Vgl. Tz. A8)

Beispiele für Vermerke des Abschlussprüfers mit modifiziertem Prüfungsurteil

Beispiel 1: Für Zwecke dieses Beispiels eines Vermerks des Abschlussprüfers werden fol gende Gegebenheiten angenommen: ● Prüfung eines vollständigen Abschlusses einer nicht kapitalmarktnotierten Einheit unter Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen zur sachge rechten Gesamtdarstellung. Die Abschlussprüfung ist keine Konzernab schlussprüfung (d.h. ISA 600 (Revised) 36 findet keine Anwendung). […] ● Auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise ist hat der Abschluss prüfer die Schlussfolgerung gezogen zu dem Schluss gekommen, dass keine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fort führung der Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit ISA 570 (Revised 2024) 37 aufwerfen können. […]

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Anteilseigner der ABC Gesellschaft {oder einen anderen entsprechenden Empfänger}

VERMERK ZUR PRÜFUNG DES ABSCHLUSSES 38

Eingeschränktes Prüfungsurteil

[…]

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil

[…]

36 ISA 600 (Revised) „Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)". 37 ISA 570 (Revised 2024) „Fortführung der Geschäftstätigkeit“. 38 Die Unterüberschrift „Vermerk zur Prüfung des Abschlusses“ ist nicht erforderlich, wenn die zweite Unterüber schrift „Vermerk zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen“ nicht einschlägig ist.

23 © IDW Verlag GmbH

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