ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

Folgeänderungen aus ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

Fortführung der Geschäftstätigkeit

Keine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit 39

Im Kontext unserer Prüfung des Abschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prü fungsurteils hierzu haben wir die Schlussfolgerung gezogen, dass die vom Management bei der Aufstellung des Abschlusses vorgenommene Anwendung des Rechnungslegungsgrund satzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit angemessen ist. Auf Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise haben wir keine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereig nissen oder Gegebenheiten identifiziert, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesell schaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Unsere Schlussfolgerungen basieren auf den bis zum Datum des Vermerks des Abschluss prüfers erlangten Prüfungsnachweisen und sind keine Garantie für die Fähigkeit der Gesell schaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit.

[…]

Sonstiger Sachverhalt

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39 Diese zusätzliche Unterüberschrift kann nützlich sein, um das Verständnis der vorgesehenen Nutzer über die Art der im Abschnitt „Fortführung der Geschäftstätigkeit“ im Vermerk des Abschlussprüfers behandelten Sach verhalte zu verbessern.

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