ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
Folgeänderungen aus ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
Beispiel 2: Für Zwecke dieses Beispiels eines Vermerks des Abschlussprüfers werden fol gende Gegebenheiten angenommen: ● Prüfung eines vollständigen Abschlusses einer nicht kapitalmarktnotierten Einheit unter Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen zur sachge rechten Gesamtdarstellung. Die Abschlussprüfung ist keine Konzernab schlussprüfung (d.h. ISA 600 (Revised) findet keine Anwendung). […] ● Auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise hat ist der Abschluss prüfer die Schlussfolgerung gezogen zu dem Schluss gekommen, dass keine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fort führung der Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit ISA 570 (Revised 2024) aufwerfen können. […]
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Anteilseigner der ABC Gesellschaft {oder einen anderen entsprechenden Empfänger}
VERMERK ZUR PRÜFUNG DES ABSCHLUSSES 40
Prüfungsurteile
[…]
Grundlage für die Prüfungsurteile, einschließlich der Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Ertragslage und zu den Cashflows
[…]
Fortführung der Geschäftstätigkeit
Keine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit 41
Im Kontext unserer Prüfung des Abschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prü fungsurteils hierzu haben wir die Schlussfolgerung gezogen, dass die vom Management bei
40 Die Unterüberschrift „Vermerk zur Prüfung des Abschlusses“ ist nicht erforderlich, wenn die zweite Unterüber schrift „Vermerk zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen“ nicht einschlägig ist. 41 Diese zusätzliche Unterüberschrift kann nützlich sein, um das Verständnis der vorgesehenen Nutzer über die Art der im Abschnitt „Fortführung der Geschäftstätigkeit“ im Vermerk des Abschlussprüfers behandelten Sach verhalte zu verbessern.
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