ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
Folgeänderungen aus ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
Anzeichen für eine mögliche einseitige Ausrichtung des Managements (Vgl. Tz. 32) […] 135 Anzeichen für eine mögliche einseitige Ausrichtung des Managements können die Schlussfol gerung des Abschlussprüfers dazu beeinflussen, ob seine Risikobeurteilung und damit zusam menhängende Reaktionen angemessen bleiben. Es kann auch notwendig sein, dass der Ab schlussprüfer die Auswirkungen auf andere Aspekte der Abschlussprüfung würdigt 43 , ein schließlich der Notwendigkeit, die Angemessenheit der Beurteilungen des Managements bei der Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung zu hinterfragen. Ferner kön nen sich – wie in [ IDW PS 400 n.F. (03.2025) bzw.] ISA 700 (Revised) 44 erörtert – Anzeichen einer möglichen einseitigen Ausrichtung des Managements auf die Schlussfolgerung des Ab schlussprüfers dazu auswirken, ob der Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.
14.
INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 560 NACHTRÄGLICHE EREIGNISSE
[…]
Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
[…]
Ereignisse, die zwischen dem Abschlussstichtag und dem Datum des Vermerks des Abschlussprüfers eintreten (Vgl. Tz. 6-9)
[…]
Befragung (Vgl. Tz. 7(b))
A9 Durch Befragung des Managements und – sofern sachgerecht – der für die Überwachung Verantwortlichen, ob irgendwelche nachträglichen Ereignisse eingetreten sind, die sich auf den Abschluss auswirken könnten, kann der Abschlussprüfer den aktuellen Stand von deren Erfassung erfragen, die aufgrund vorläufiger oder nicht schlüssiger Daten abgebildet wurden, und gezielte Befragungen zu folgenden Sachverhalten vornehmen: ● ob neue Verpflichtungen, Kreditaufnahmen oder Garantien eingegangen wurden ● ob Vermögensverkäufe oder -käufe stattgefunden haben oder geplant sind ● ob Kapitalerhöhungen durchgeführt oder Fremdkapitaltitel ausgegeben wurden, etwa die Ausgabe neuer Aktien oder Schuldverschreibungen, oder eine Vereinbarung über einen Zusammenschluss oder eine Auflösung getroffen wurde oder geplant ist
43 ISA [DE] 570 (Revised 2024), Tz. A68-A71. 44 [ IDW PS 400 n.F. (03.2025) , Tz. 14, bzw.] ISA 700 (Revised), Tz. 11.
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