ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

Demnach ist die Abschlussprüfung nicht darauf ausgerichtet zu prüfen, ob eine Insolvenzan tragspflicht i.S. der Insolvenzordnung besteht. Es ist demgegenüber ausschließlich die Auf gabe der gesetzlichen Vertreter, zu beurteilen, ob eine Insolvenzantragspflicht gegeben ist. 5.4. Definition (Vgl. Tz. 10) A5 Die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze können den Begriff „wesentliche Unsicher heit“ bei der Beschreibung der Unsicherheiten, die im Abschluss im Zusammenhang mit Er eignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fort führung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können, verpflichtend anzugeben sind, explizit ver wenden oder nicht. Zum Beispiel wird der Begriff „wesentliche Unsicherheit“ in IAS 1 und IPSAS 1 verwendet. In manchen anderen Werken von Rechnungslegungsgrundsätzen wird unter ähnlichen Umständen der Begriff „bedeutsame Unsicherheit“ verwendet. Der Abschluss prüfer ist nach Tz. 31 verpflichtet, eine Schlussfolgerung zu ziehen, ob eine wesentliche Unsi cherheit besteht, unabhängig davon, ob oder wie die maßgebenden Rechnungslegungsgrund sätze eine „wesentliche Unsicherheit“ definieren. Es kann auch sein, dass die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze den Begriff „kann bedeutsame Zweifel aufwerfen“ nicht definie ren oder beschreiben oder dass sie andere Begriffe oder Formulierungen verwenden. D.A5.1 In einer Angabe in einem nach HGB-Grundsätzen aufgestellten Abschluss und, sofern einschlägig, im Lagebericht kann alternativ zum Begriff der wesentlichen Unsicherheit der Be griff des bestandsgefährdenden Risikos verwendet werden. Im Bestätigungsvermerk des Ab schlussprüfers sind demgegenüber zwingend beide Begriffe zu verwenden (vgl. Tz. D.33.1). A6 Pläne für zukünftige Handlungen können beispielsweise einschließen, dass das Management Vermögenswerte früher realisiert als ursprünglich beabsichtigt oder alternative oder zusätzli che Liquiditätsquellen erlangt, um die Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstä tigkeit zu unterstützen (siehe auch Tz. 26–28). Unter solchen Umständen kann auch der Zeit punkt der Ereignisse oder Gegebenheiten, die zu der Unsicherheit geführt haben, relevant sein. Je kürzer beispielsweise der Zeitraum ist, in dem das Management Handlungen vorneh men muss, desto bedeutsamer kann die Unsicherheit über die Fähigkeit der Einheit zur Fort führung der Geschäftstätigkeit sein. 5.5. Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung und damit zusammenhängende Tä tigkeiten 5.5.1. Ereignisse oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können (Vgl. Tz. 11) A7 Es kann sein, dass manche Ereignisse oder Gegebenheiten keine bedeutsamen Zweifel auf werfen, wenn sie einzeln gewürdigt werden; wenn sie jedoch zusammen mit anderen Ereig nissen oder Gegebenheiten gewürdigt werden, kann es sein, dass sie bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen. Beispiele: Im Folgenden sind Beispiele für identifizierte Ereignisse oder Gegebenheiten aufgeführt, die einzeln oder insgesamt bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortfüh rung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Diese Beispiele sind nicht abschließend.

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