ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
5.5.3. Skalierbarkeit (Vgl. Tz. 11–12) A14 Art und Umfang der Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durch den Abschlussprüfer können auf Grundlage von Art und Umständen der Einheit variieren.
Beispiele: Die Einheit und ihr Umfeld ●
Wahrscheinlich sind Art und Umfang der Prüfungshandlungen zur Risikobeurtei lung durch den Abschlussprüfer, um ein Verständnis von den intern und extern zur Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs der Einheiten genutzten Kennzahlen zu er langen, bei Einheiten mit einer komplexen Struktur und Geschäftstätigkeiten um fangreicher. Solche Einheiten können auch komplexe Kreditvereinbarungen mit Darlehensgebern, Lieferanten oder Konzerneinheiten haben. Dagegen sind die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durch den Abschlussprüfer bei kleineren oder weniger komplexen Einheiten, deren Geschäftstätigkeiten einfach, mit weni gen Geschäftszweigen und mit unkomplizierten Kreditvereinbarungen sind, wahr scheinlich weniger umfangreich. Die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze ● Wenn die Geschäftstätigkeiten der Einheit in geringerem Maße von Unsicherheiten im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen kön nen, beeinflusst werden, kann es sein, dass die damit zusammenhängenden Anga ben im Abschluss der Einheit unkompliziert sind und die maßgebenden Rech nungslegungsanforderungen einfacher angewandt werden können. Unter solchen Umständen ist es wahrscheinlich, dass die Prüfungshandlungen des Abschlussprü fers zur Erlangung eines Verständnisses von der Grundlage der vom Management beabsichtigten Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit weniger umfangreich sind. Das IKS der Einheit ● Art und Umfang der Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durch den Ab schlussprüfer können auch davon abhängen, inwieweit bestimmte Sachverhalte unter den Umständen einschlägig sind. Beispielsweise kann es sein, dass die für die Überwachung Verantwortlichen keine unabhängigen oder externen Mitglieder einschließen, die die Aufsicht über die Einschätzung des Managements von der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit ausüben. Darüber hin aus kann der Risikobeurteilungsprozess der Einheit durch die unmittelbare Einbin dung des geschäftsführenden Eigentümers vorgenommen werden. A15 Die folgenden Überlegungen können für kleinere oder weniger komplexe Einheiten relevant sein: ● Die Größe einer Einheit kann sich auf ihre Fähigkeit auswirken, nachteiligen Umstän den standzuhalten. Kleinere Einheiten können in der Lage sein, schnell zu reagieren, um Chancen zu nutzen, es kann ihnen aber an Reserven zur Aufrechterhaltung der be trieblichen Tätigkeiten mangeln.
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