ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

oder Gegebenheiten aufzeigen können, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können.

Beispiele: ●

Bei einem Vergleich mit dem Umsatzvolumen anderer Einheiten in derselben Bran che können interne Leistungskennzahlen eine ungewöhnliche Verschlechterung des Umsatzvolumens aufzeigen, die Hinweise auf einen bedeutsamen Rückgang des Marktanteils oder bedeutsame Kundenverluste geben kann. ● Externe Informationsquellen, wie z.B. Preisdaten, Vergleichsdaten über Wettbewer ber (Benchmark-Daten) oder makroökonomische Daten, können auf Wettbewerbs-, Branchen-, wirtschaftliche und andere Faktoren hinweisen, die bei den Prognosen, zukünftigen Cashflow- und Budgetierungsprozessen der Einheit genutzt werden. ● Die Analyse des wirtschaftlichen Erfolgs der Einheit durch Externe, wie z.B. Analys ten, Kreditagenturen oder institutionelle Investoren, kann Unstimmigkeiten gegen über Leistungskennzahlen des Managements hervorheben. 5.5.4.2. Die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze (Vgl. Tz. 12d, 12e) A18 Die Erlangung eines Verständnisses von den Anforderungen der maßgebenden Rechnungs legungsgrundsätze verschafft dem Abschlussprüfer Informationen über die Ansatz-, Bewer tungs- und Darstellungskriterien in den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen und wie sie bei der Aufstellung des Abschlusses nach dem Rechnungslegungsgrundsatz der Fort führung der Geschäftstätigkeit gelten. Die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze kön nen auch Anforderungen einschließen zu Abschlussangaben über die vom Management bei seiner Schlussfolgerung vorgenommenen bedeutsamen Beurteilungen und Annahmen, ob eine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit besteht oder nicht. Gesetze oder andere Rechtsvorschriften können auch Anforderungen zu Abschlussan gaben und andere detaillierte Anforderungen bei der Aufstellung des Abschlusses auf Grund lage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit einschließen. A19 Art, Umfang, zeitliche Einteilung und Häufigkeit der Einschätzung des Managements von der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit können von Einheit zu Einheit va riieren. In manchen Einheiten kann es sein, dass das Management häufiger Einschätzungen der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit als Bestandteil der laufenden Überwachung vornimmt, wohingegen es sein kann, dass sie in anderen Einheiten jährlich vor genommen werden. Wurde eine solche Einschätzung noch nicht vorgenommen, kann der Ab schlussprüfer durch Diskussion mit dem Management ein Verständnis von der Grundlage für die beabsichtigte Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Ge schäftstätigkeit erlangen und das Management befragen, ob Ereignisse oder Gegebenheiten identifiziert wurden, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. 5.5.4.3. Spezifische Überlegungen zu Einheiten des öffentlichen Sektors (Vgl. Tz. 12d, 12e) A20 In manchen Rechtsräumen können die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze spezifi sche erläuternde Hinweise für Einheiten des öffentlichen Sektors in Bezug auf die Fortführung der Geschäftstätigkeit enthalten, die für die Einschätzung des Managements von der Fähigkeit

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