ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

– wie das Management die Relevanz, Genauigkeit und Vollständigkeit der bei der Einschätzung genutzten Daten feststellt. A24 Hat das Management seine Methode zur Einschätzung der Fähigkeit der Einheit zur Fortfüh rung der Geschäftstätigkeit gegenüber dem vorhergehenden Zeitraum geändert, können Wür digungen einschließen, ob die neue Methode beispielsweise angemessener ist, selbst eine Reaktion auf Änderungen im Umfeld oder auf die Einheit auswirkende Umstände oder auf Änderungen in den Anforderungen der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze oder des regulatorischen Umfelds ist, oder ob das Management einen anderen triftigen Grund hat. Hat das Management seine Methode zur Einschätzung der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit nicht geändert, können Würdigungen einschließen, ob die weitere Nut zung der vorherigen Methode, bedeutsamen Annahmen und Daten angesichts des aktuellen Umfelds oder der aktuellen Umstände angemessen ist. A25 Die Abschlussangaben bezüglich der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstä tigkeit können Informationen enthalten, die aus anderen unterstützenden Aufzeichnungen und Informationen außerhalb der Haupt- und Nebenbücher erlangt werden (z.B. vom Risikomana gementsystem einer Einheit erstellte Informationen über Hedging-Strategien oder aus Finanz modellen abgeleitete Sensitivitätsanalysen, die zeigen, dass das Management alternative An nahmen in Betracht gezogen hat). Als Bestandteil der Erlangung eines Verständnisses von dem IKS der Einheit kann der Abschlussprüfer würdigen, wie das Management die Angemes senheit solcher zur Entwicklung der Abschlussangaben bezüglich der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit genutzten Informationen feststellt. 5.5.5. Während der gesamten Abschlussprüfung aufmerksam bleiben für Informatio nen über Ereignisse oder Gegebenheiten (Vgl. Tz. 13) A26 Wie in ISA [DE] 315 (Revised 2019) 20 erläutert, ist die Erlangung eines Verständnisses von der Einheit und ihrem Umfeld, den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen und dem IKS der Einheit ein dynamischer und iterativer Prozess der Einholung, Aktualisierung und Ana lyse von Informationen und dauert über die gesamte Abschlussprüfung fort. Daher kann sich die Feststellung des Abschlussprüfers, ob Ereignisse oder Gegebenheiten identifiziert wurden, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können, bei Erlangung neuer Informationen ändern. Beispiel: Es kann sein, dass der Abschlussprüfer für einen Kreditgeber von mittelfristigen immobi liengesicherten Darlehen aufgrund eines Rückgangs der Immobilienmarktwerte ein Risiko wesentlicher falscher Darstellungen identifiziert, das mit der Aussage „Bewertung“ verbun den ist. Dasselbe Ereignis in Kombination mit einem schweren wirtschaftlichen Abschwung kann eine längerfristige Konsequenz und eine größere Auswirkung auf die Beurteilung des Risikos wesentlicher falscher Darstellungen haben, was auch einen Hinweis auf ein Ereig nis oder eine Gegebenheit geben kann, welches/welcher bedeutsame Zweifel an der Fä higkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen kann.

20 ISA [DE] 315 (Revised 2019), Tz. A48.

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