ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

einen Mangel in internen Kontrollen darstellen. [ IDW PS 475 bzw.] ISA 265 23 behandelt die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers, Mängel in internen Kontrollen, die er bei einer Ab schlussprüfung identifiziert hat, den für die Überwachung Verantwortlichen und dem Manage ment in geeigneter Weise mitzuteilen. A31 Hat das Management absichtlich versäumt, Ereignisse oder Gegebenheiten zu identifizieren oder dem Abschlussprüfer mitzuteilen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können, kann dies Zweifel an seiner Integrität und Ehrlichkeit aufwerfen, wie z.B., wenn der Abschlussprüfer eine Absicht zur Irreführung vermutet. ISA [DE] 240 enthält weitere Anforderungen und erläuternde Hinweise in Bezug auf die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen. 24 5.5.8. Kontrollmängel innerhalb des IKS der Einheit (Vgl. Tz. 15) A32 Identifiziert der Abschlussprüfer einen oder mehrere Kontrollmängel in Bezug auf die Einschät zung des Managements von der Fortführung der Geschäftstätigkeit, ist der Abschlussprüfer nach [ IDW PS 475 bzw.] ISA 265 verpflichtet festzustellen, ob die Mängel in internen Kontrol len einzeln oder in Kombination einen bedeutsamen Mangel darstellen. Sachverhalte, die der Abschlussprüfer bei der Feststellung würdigen kann, ob ein bedeutsamer Mangel in internen Kontrollen bezüglich der Einschätzung des Managements von der Fortführung der Geschäfts tätigkeit besteht, können einschließen: ● Fehlen eines vom Management eingerichteten Prozesses, um Ereignisse oder Gege benheiten zu identifizieren, einzuschätzen und zu behandeln, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können ● Nicht wirksame Aufsicht durch die für die Überwachung Verantwortlichen über die Ein schätzung des Managements von der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Ge schäftstätigkeit ● Nachweise, dass das Management versäumt hat, Ereignisse oder Gegebenheiten zu identifizieren oder mitzuteilen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. 5.6. Beurteilung der Einschätzung des Managements 5.6.1. Das Management auffordern, eine Einschätzung vorzunehmen (Vgl. Tz. 16) A33 Ist das Management nicht gewillt, eine Einschätzung der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit vorzunehmen – selbst wenn die Rechnungslegungsgrundsätze keine explizite Anforderung enthalten, dies zu tun – kann der Abschlussprüfer die fehlende Einschät zung des Managements als ein Hemmnis der Prüfungsnachweise, die der Abschlussprüfer erlangt hat, würdigen. Sind die möglichen Auswirkungen der fehlenden Möglichkeit, ausrei chende geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen, für den Abschluss umfassend, erklärt der Abschlussprüfer in Übereinstimmung mit [ IDW PS 405 n.F. (03.2025) bzw.] ISA 705 (Revised) die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils.

23 [ IDW Prüfungsstandard: Mitteilung von Mängeln in internen Kontrollen an die für die Überwachung Verantwort lichen und das Management (IDW PS 475) (Stand: 26.03.2020) bzw.] ISA 265 „Mitteilung von Mängeln in inter nen Kontrollen an die für die Überwachung Verantwortlichen und das Management“. 24 ISA [DE] 240, Tz. 26-28.

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