ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
sämtliche möglichen Quellen von Informationen, deren Nutzung als Prüfungsnachweise beab sichtigt ist, zu identifizieren.
Beispiele: Widersprüchliche Informationen können einschließen: ●
Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers zur Beurteilung der vom Management in einer Cashflow-Prognose genutzten Annahmen heben Un stimmigkeiten gegenüber Annahmen, die für andere Zwecke genutzt werden, her vor, wie z.B. zur Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern oder der Wertminderung von Vermögenswerten genutzte Prognosen. ● Informationen aus externen Quellen über die Kredithistorie können auf finanzielle Schwierigkeiten (eines) bedeutsamen/r Kunden hinweisen, die vom Management bei der Einschätzung der Einbringbarkeit von Forderungssalden nicht gewürdigt wurden . ● Das Ergebnis der für andere Kontensalden durchgeführten Analyse zeigt eine sich verschlechternde Ertragslage auf (z.B. steigende Überalterung von Vorräten, Ver zögerungen von Zahlungen an den Kunden, Veränderungen im Kundenstamm, er höhte Fremdfinanzierung oder Verzögerungen bei Zahlungen an Gläubiger), die vom Management bei seiner Einschätzung der Fortführung der Geschäftstätigkeit nicht angemessen gewürdigt wird. Untermauernde Informationen können einschließen: ● aus externen Quellen öffentlich zugängliche Informationen, wie z.B. Analystener wartungen oder Branchendaten, die mit vom Management bei seiner Einschätzung der Fortführung der Geschäftstätigkeit genutzten Prognosen und Annahmen in Ein klang stehen. 5.6.5. Methode, bedeutsame Annahmen und Daten, die bei der Einschätzung des Ma nagements genutzt wurden (Vgl. Tz. 19) A38 Die vom Management bei seiner Einschätzung der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit genutzte(n) Methode, bedeutsamen Annahmen und Daten unterstützen die vom Management vorgenommenen Beurteilungen der Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit bei der Aufstellung des Abschlusses und darüber, ob eine wesentliche Unsicherheit besteht. 5.6.5.1. Methode (Vgl. Tz. 19a) A39 „Methode“ bezieht sich auf den vom Management verfolgten Ansatz, um die Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit einzuschätzen. Eine Methode kann auf der Nut zung qualitativer oder quantitativer Informationen basieren und ist mit der Anwendung von Annahmen und Daten sowie der Berücksichtigung von Wechselbeziehungen zwischen diesen verbunden.
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