ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

mit denen vergleicht, die unmittelbar aus dem Markt oder von einem Dritten erlangt wurden. Daten ● Schließt die Einschätzung des Managements von der Fortführung der Geschäftstä tigkeit große Datenvolumen aus mehreren Quellen ein, kann es bei der Beurteilung der Verlässlichkeit der genutzten Daten zu einer inhärenten Komplexität kommen und die Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers können automatisierte Tools und Techniken einsetzen, um die Verlässlichkeit der vom Management genutzten Daten zu beurteilen. ● Ist dagegen die Datenquelle aus einer angesehenen externen Informationsquelle abgeleitet (z.B. von einer Zentralbank oder statistischen Berichten aus angesehe nen, verbindlichen Quellen), können die Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers zur Würdigung der Verlässlichkeit der Informationen weniger umfangreich sein. 5.6.6. Über die Einschätzung des Managements hinausgehender Zeitraum (Vgl. Tz. 20) A47 Der Abschlussprüfer bleibt aufmerksam für die Möglichkeit, dass es bekannte Ereignisse, ob terminiert oder nicht, geben kann, die in dem über die Einschätzung des Managements hin ausgehenden Zeitraum eintreten werden und die die Angemessenheit der vom Management bei der Aufstellung des Abschlusses vorgenommenen Anwendung des Rechnungslegungs grundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit in Frage stellen können. Der Grad der mit dem Ergebnis eines Ereignisses oder einer Gegebenheit verbundenen Unsicherheit nimmt zu, wenn das Ereignis oder die Gegebenheit weiter in der Zukunft liegt. A48 Bis auf eine Befragung des Managements hat der Abschlussprüfer keine Verantwortlichkeit, etwaige andere Prüfungshandlungen durchzuführen, um Ereignisse oder Gegebenheiten über den vom Management eingeschätzten Zeitraum hinaus – der, wie nach Tz. 21 erforderlich, mindestens zwölf Monate ab dem Datum der Genehmigung des Abschlusses beträgt – zu identifizieren, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Ge schäftstätigkeit aufwerfen können. A49 Wurden Ereignisse oder Gegebenheiten in dem über den der Einschätzung des Managements hinausgehenden Zeitraum identifiziert, kann der Abschlussprüfer abhängig von der Art und den Umständen solcher Ereignisse oder Gegebenheiten würdigen, das Management aufzu fordern, den Einschätzungszeitraum anzupassen, z.B. durch Ausweitung über zwölf Monate ab dem Datum der Genehmigung des Abschlusses hinaus. D.A49.1 Werden Ereignisse oder Gegebenheiten außerhalb des Zwölfmonatszeitraums festge stellt, wird der Abschlussprüfer dies wie in Tz. A47 beschrieben würdigen. Hierzu gehört auch, wenn die gesetzlichen Vertreter eine drohende Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO beur teilen. 5.6.7. Das Management auffordern, seine Einschätzung zu erweitern (Vgl. Tz. 21) A50 Die meisten Werke von Rechnungslegungsgrundsätzen, die eine explizite Einschätzung des Managements über die Fortführung der Geschäftstätigkeit erfordern, legen den Mindestzeit raum fest, für den das Management verpflichtet ist, sämtliche verfügbaren Informationen zu

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