ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
A53 Bestimmte Einheiten, z.B. Einheiten des öffentlichen Sektors, die von fortdauernder staatlicher Finanzierung abhängig sind, werden in der Regel keine über den jährlichen Haushaltskreislauf von Regierungen hinausgehende Finanzierungssicherheit haben. Es ist daher notwendig, dass das Management Annahmen über die Sicherung einer fortdauernden Finanzierung trifft, damit die Einschätzung des Managements einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ab dem Datum der Genehmigung des Abschlusses abdeckt. Unter solchen Umständen kann das Fehlen von Informationen über regierungspolitische Änderungen von Relevanz sein für die Beurteilung der Angemessenheit dieser Annahmen durch den Abschlussprüfer. 5.6.8. Fehlende Gewilltheit des Managements zur Erweiterung seiner Einschätzung (Vgl. Tz. 22–23) A54 Eine fehlende Gewilltheit des Managements, seine Einschätzung zu erweitern, kann ein Hemmnis der Prüfungsnachweise darstellen, die der Abschlussprüfer über die Angemessen heit der vom Management bei der Aufstellung des Abschlusses vorgenommenen Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit erlangen möchte. Folglich ist der Abschlussprüfer verpflichtet, den Sachverhalt mit dem Management und – so fern einschlägig – den für die Überwachung Verantwortlichen zu diskutieren und die Gründe für die Entscheidung des Managements zu erfragen. A55 Hat das Management entschieden, den Einschätzungszeitraum nicht auszuweiten, kann es sein, dass das Management und die für die Überwachung Verantwortlichen in der Lage sind, zusätzliche Informationen bereitzustellen, um die Angemessenheit der vom Management bei der Aufstellung des Abschlusses vorgenommene Anwendung des Rechnungslegungsgrund satzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Geschäftstätigkeit der Einheit rentabel ist und es keine Bedenken hinsicht lich der Liquidität gibt und das Management und die für die Überwachung Verantwortlichen keine Ereignisse oder Gegebenheiten identifiziert haben, die bedeutsame Zweifel über den von ihnen gewählten, über die Einschätzung hinausgehenden Zeitraum aufwerfen. A56 Der Detaillierungsgrad und die Formalisierung des Prozesses des Managements zur Erweite rung seiner Einschätzung von der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit auf mindestens zwölf Monate ab dem Datum der Genehmigung des Abschlusses kann von Einheit zu Einheit variieren. In manchen Einheiten kann es sein, dass das Management – un terstützt durch eine detaillierte Analyse – häufiger eine Einschätzung der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit als Bestandteil seiner laufenden Überwachung erstellt. In anderen Fällen kann es sein, dass das Management seine Einschätzung ab dem Abschluss stichtag bis zum Datum der Genehmigung des Abschlusses mit weniger formalen Mitteln ak tualisiert. Wie in Tz. A35 erläutert, kann es sein, dass eine weniger umfangreiche Analyse durch das Management zur Unterstützung seiner Einschätzung den Abschlussprüfer nicht da ran hindert, eine Schlussfolgerung zu ziehen, ob die vom Management vorgenommene An wendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit unter den gegebenen Umständen angemessen ist. A57 Ist der Abschlussprüfer aufgrund der Entscheidung des Managements, seine Einschätzung nicht zu erweitern, nicht in der Lage, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen, die die Angemessenheit der vom Management bei der Aufstellung des Abschlusses vorge-
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