ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
nommenen Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäfts tätigkeit unterstützen, kann der Abschlussprüfer die Schlussfolgerung ziehen, dass es ange messen ist: ● die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen anzupassen und ge plante Prüfungshandlungen in Übereinstimmung mit ISA [DE] 315 (Revised 2019) 30 zu modifizieren. Ist beispielsweise die Entscheidung des Managements unter den Um ständen nicht vertretbar, kann dies auf einen Risikofaktor für dolose Handlungen hin weisen, der eine Beurteilung in Übereinstimmung mit ISA [DE] 240 erfordert. ● die fehlende Gewilltheit des Managements, seine Einschätzung zu erweitern, als ein Hemmnis der vom Abschlussprüfer erlangten Prüfungsnachweise zu würdigen. Sind die möglichen Auswirkungen der fehlenden Möglichkeit, ausreichende geeignete Prü fungsnachweise zu erlangen, für den Abschluss umfassend, erklärt der Abschlussprü fer in Übereinstimmung mit [ IDW PS 405 n.F. (03.2025) bzw.] ISA 705 (Revised) die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils. 5.6.9. Bei der Einschätzung des Managements genutzte Informationen (Vgl. Tz. 25) A58 Die Textziffern 20, A27, A30–A31 und A66 beschreiben Umstände, die relevant sind, wenn es für den Abschlussprüfer notwendig sein kann, das Management zur Anpassung seiner Ein schätzung aufzufordern. 5.7. Beurteilung der Pläne des Managements für zukünftige Handlungen (Vgl. Tz. 26–28) A59 Die Pläne des Managements für zukünftige Handlungen können die Bedeutsamkeit von iden tifizierten Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Ein heit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können, mildern. Solche Pläne für zu künftige Handlungen können Pläne einschließen, Vermögenswerte zu liquidieren, Geld zu lei hen oder Schulden umzustrukturieren, Ausgaben zu reduzieren oder aufzuschieben oder das Kapital zu erhöhen. Dem Risiko, dass eine Einheit nicht in der Lage ist, ihre regulären Schuldenrück zahlungen zu entrichten, kann mit Plänen des Managements entgegengewirkt wer den, ausreichende Cashflows auf andere Weise aufrechtzuerhalten, wie z.B. durch Veräußerung von Vermögenswerten, Neuterminierung von Darlehensrückzahlun gen oder Beschaffung von zusätzlichem Kapital. ● Der Verlust eines Hauptlieferanten kann durch Handlungen des Managements zur Sicherung einer geeigneten alternativen Bezugsquelle gemildert werden. A60 Art und Umfang der zu erlangenden Prüfungsnachweise über Absicht und Fähigkeit des Ma nagements sind eine Frage des pflichtgemäßen Ermessens. Die Prüfungshandlungen des Ab schlussprüfers zur Beurteilung der Pläne des Managements für zukünftige Handlungen kön nen einschließen: ● Befragung des Managements über seine Gründe für eine bestimmte Vorgehensweise Beispiele: ●
30 ISA [DE] 315 (Revised 2019), Tz. 37.
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