ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
A61 Unter bestimmten Umständen kann der Abschlussprüfer würdigen, eine externe Bestätigung 31 über das Bestehen und über die Bedingungen von Kreditfazilitäten zwischen der Einheit und externen Kapitalgebern anzufordern. Beispiele: Es kann angemessen sein, eine externe Bestätigung anzufordern, wenn: ● die Kreditfazilitäten im Beurteilungszeitraum verlängert werden ● der Einheit begrenzte finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, die über die hinausgehen, die zur Fortsetzung ihrer betrieblichen Tätigkeiten erforderlich sind ● die Einheit abhängig ist von in Kürze zur Verlängerung fälligen Kreditfazilitäten, z.B. innerhalb von zwölf Monaten ab dem Datum der Genehmigung des Abschlusses ● es Hinweise gibt, dass die vorherige Verlängerung der Kreditfazilitäten unter Schwierigkeiten vereinbart wurde oder der Darlehensgeber zusätzliche Bedingun gen auferlegt hat als Voraussetzung für die Fortsetzung der Finanzierung ● eine bedeutsame Verschlechterung der projizierten Cashflows vorliegt ● der Wert der als Sicherheit für Fremdfinanzierung gewährten Vermögenswerte sinkt ● die Einheit die Bedingungen der Fremdfinanzierungsbedingungen verletzt oder Hin weise auf mögliche Verletzungen vorliegen. A62 Es kann sein, dass manche Kapitalgeber abgeneigt sind, einer Einheit oder ihrem Abschluss prüfer schriftlich zu bestätigen, dass die Kreditfazilitäten verlängert werden. Basieren die Pläne des Managements für zukünftige Handlungen auf Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Si cherung von Kreditfazilitäten externer Kapitalgeber, kann das Fehlen einer externen Bestäti gung ein Hemmnis der Prüfungsnachweise darstellen, deren Erlangung der Abschlussprüfer anstrebt. Unter solchen Umständen kann der Abschlussprüfer würdigen, Befragungen exter ner Kapitalgeber im Hinblick auf Kreditfazilitäten vorzunehmen, einschließlich Informationen über die Begründung für ihren Widerwillen, schriftlich zu bestätigen, dass Kreditfazilitäten ver längert werden, und ob diese Begründung spezifisch für die Umstände der Einheit ist. Es kann auch notwendig sein, dass der Abschlussprüfer das Management befragt, ob es alternative Strategien oder Finanzquellen gibt, die die Bedeutsamkeit identifizierter Ereignisse oder Ge gebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Ge schäftstätigkeit aufwerfen können, mildern können. Sind alternative Strategien oder Finanz quellen nicht verfügbar, kann eine wesentliche Unsicherheit bestehen. 5.7.1. Finanzielle Unterstützung durch Dritte oder nahe stehende Personen, ein schließlich des geschäftsführenden Eigentümers der Einheit 5.7.1.1. Absicht (Vgl. Tz. 28) A63 Schließen die Pläne des Management für zukünftige Handlungen finanzielle Unterstützung durch Dritte oder nahe stehende Personen, einschließlich des geschäftsführenden Eigentü mers der Einheit, ein, sei es durch die Nachrangigkeit von Darlehen, Verpflichtungen zur Auf
31 ISA [DE] 330 „Reaktionen des Abschlussprüfers auf beurteilte Risiken“, Tz. 19.
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