ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

rechterhaltung oder Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel oder Garantien, und ist eine sol che finanzielle Unterstützung wichtig für die Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Ge schäftstätigkeit, kann es für den Abschlussprüfer notwendig sein zu würdigen, eine schriftliche Bestätigung von diesen Parteien anzufordern, um ausreichende geeignete Prüfungsnach weise über deren Absicht zu erlangen, die notwendige finanzielle Unterstützung bereitzustel len. Eine solche schriftliche Bestätigung kann in Papierform oder durch ein elektronisches oder anderes Medium erfolgen 32 und kann einschließen: ● Bedingungen der Verpflichtung dieser Parteien ● sofern einschlägig, die Rechtmäßigkeit und rechtliche Durchsetzbarkeit der Verpflich tungen ● der Zeitraum oder das spezifische Datum, zu dem die Parteien beabsichtigen, die fi nanzielle Unterstützung bereitzustellen. D.A63.1 Wenn die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fort führung der Unternehmenstätigkeit ausschließlich darauf beruht, dass sich (unmittelbare oder mittelbare) Gesellschafter des Unternehmens mit ausreichender Bonität verpflichten, das Un ternehmen finanziell zu unterstützen (z.B. durch entsprechende Rangrücktrittserklärungen, Forderungsverzichte mit Besserungsschein oder „harte“ Patronatserklärungen) und solche Verpflichtungen bis zum Datum des Bestätigungsvermerks nicht vorliegen, können die gesetz lichen Vertreter nicht davon ausgehen, dass die Anwendung des Rechnungslegungsgrundsat zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist. [ 5.7.1.2. Fähigkeit (Vgl. Tz. 28) A64 Die Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers, um ausreichende geeignete Prüfungsnach weise über die Fähigkeit der Dritten oder nahe stehenden Personen, einschließlich des ge schäftsführenden Eigentümers der Einheit, zu erlangen, können einschließen: ● Befragungen über die wirtschaftliche Begründung für die finanzielle Unterstützung und die Grundlage, auf die eine solche Unterstützung ausgelegt ist (z.B. Geschäftspläne der Einheit oder andere Prognosen) ● Befragungen über die Fähigkeit, die finanzielle Unterstützung zeitgerecht bereitzustel len, damit die Einheit ihre Verpflichtungen erfüllt ● Befragungen Anderer, wie z.B. externer oder interner Rechtsberater oder – bei einem Auftrag zur Konzernabschlussprüfung – des Prüfers des Abschlusses einer nahe ste henden Person, die relevante Kenntnisse und Informationen über die Fähigkeit von Dritten oder nahe stehenden Personen, einschließlich des geschäftsführenden Eigen tümers der Einheit, haben können, die finanzielle Unterstützung bereitzustellen ● Einsichtnahme in die Aufzeichnungen über frühere von den Parteien bereitgestellte fi nanzielle Unterstützung, wenn eine solche Unterstützung benötigt wurde ● Einsichtnahme in den neuesten verfügbaren geprüften Abschluss oder andere unter stützende Informationen, um Prüfungsnachweise über die finanzielle Lage der Parteien zu erlangen, um die notwendige finanzielle Unterstützung für die Einheit bereitzustel len.

32 ISA [DE] 505 „Externe Bestätigungen“, Tz. 6(a).

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