ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

5.7.1.3. Skalierbarkeit (Vgl. Tz. 28) A65 Finanzielle Unterstützung durch einen geschäftsführenden Eigentümer einer Einheit ist oft wichtig für die Fähigkeit kleinerer oder weniger komplexer Einheiten, die Geschäftstätigkeit fortzuführen. Wenn eine kleinere oder weniger komplexe Einheit weitgehend durch ein Darle hen vom geschäftsführenden Eigentümer finanziert wird, kann es wichtig sein, dass diese Fi nanzmittel nicht entzogen werden. Beispiel: Das Fortbestehen einer kleineren oder weniger komplexen Einheit, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, kann davon abhängen, dass der geschäftsführende Eigentümer ein Darlehen zugunsten von Banken oder anderen Gläubigern der Einheit für nachrangig erklärt oder der geschäftsführende Eigentümer ein Darlehen für die Einheit unterstützt, indem er eine Bürgschaft mit den persönlichen Vermögenswerten des geschäftsführenden Eigentümers als Sicherheit bereitstellt. Unter solchen Umständen kann der Abschlussprü fer geeignete Nachweise in Form von Dokumenten für die Nachrangigkeit des Darlehens des geschäftsführenden Eigentümers oder die Bürgschaft erlangen. Wenn eine Einheit von zusätzlicher Unterstützung durch den geschäftsführenden Eigentümer abhängig ist, beur teilt der Abschlussprüfer die Fähigkeit des geschäftsführenden Eigentümers zur Erfüllung der Verpflichtung aus der Unterstützungsmaßnahme. Darüber hinaus kann der Abschluss prüfer eine schriftliche Bestätigung der mit einer solchen Unterstützung verbundenen Be dingungen sowie der Absicht oder des Verständnisses des geschäftsführenden Eigentü mers anfordern. A66 ISA [DE] 560 verpflichtet den Abschlussprüfer, angemessen auf Tatsachen zu reagieren, die dem Abschlussprüfer nach dem Datum des Vermerks des Abschlussprüfers, jedoch vor dem Datum der Herausgabe des Abschlusses bekannt werden, die ihn – wären sie ihm zum Datum des Vermerks des Abschlussprüfers bekannt gewesen – hätten veranlasst haben können, den Vermerk des Abschlussprüfers zu ändern. 33 Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn dem Abschlussprüfer eine bedeutsame Verzögerung bekannt ist zwischen dem Datum des Ver merks des Abschlussprüfers und dem Datum, zu dem der Abschluss herausgegeben wird, und der Abschlussprüfer feststellt, dass eine solche Verzögerung im Zusammenhang mit Ereignis sen oder Gegebenheiten steht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fort führung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. 5.9. Beurteilung der erlangten Prüfungsnachweise und Schlussfolgerung (Vgl. Tz. 30–31) A67 Ist der Abschlussprüfer nicht in der Lage, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu er langen hinsichtlich der Angemessenheit der vom Management bei der Aufstellung des Ab schlusses vorgenommenen Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit, ist der Abschlussprüfer in Übereinstimmung mit [ IDW PS 405 n.F. 5.8. Informationen werden nach dem Datum des Vermerks des Abschlussprüfers bekannt (Vgl. Tz. 29)

33 ISA [DE] 560, Tz. 10-13.

51 © IDW Verlag GmbH

Made with FlippingBook Ebook Creator