ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
zilitäten und mögliche Refinanzierung von Schulden oder Verstöße gegen Darlehensverein barungen und diesbezügliche mildernde Faktoren, oder um auf Aspekte der Angaben der vom Management vorgenommenen Beurteilungen aufmerksam zu machen. 5.11.2. Beschreibung, wie der Abschlussprüfer die Einschätzung des Managements von der Fortführung der Geschäftstätigkeit beurteilt hat (Vgl. Tz. 34bii, 35b) A84 Der Abschlussprüfer kann einen oder mehrere der folgenden Bestandteile bei seiner Beschrei bung, wie der Abschlussprüfer die Einschätzung des Managements von der Fähigkeit der Ein heit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit beurteilt hat, beschreiben : ● eine kurze Übersicht über durchgeführte Prüfungshandlungen ● einen Hinweis auf das Ergebnis der Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers ● Aspekte der Reaktion oder des Ansatzes des Abschlussprüfers, die/der für die Ereig nisse oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können, einschließlich der Beurteilung der Pläne des Managements für zukünftige Handlungen, am relevantesten waren, oder ● besonders wichtige Beobachtungen im Hinblick auf die Ereignisse oder Gegebenhei ten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Ge schäftstätigkeit aufwerfen können. A85 Das Ausmaß der im Vermerk des Abschlussprüfers zu vermittelnden Details, um zu beschrei ben, wie der Abschlussprüfer die Einschätzung des Managements von der Fähigkeit der Ein heit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit beurteilt hat, ist eine Frage des pflichtgemäßen Ermessens. Bei der Würdigung des Ausmaßes der im Vermerk des Abschlussprüfers zu ver mittelnden Details kann der Abschlussprüfer die folgenden Faktoren würdigen: ● Art und Umfang der zur Beurteilung der Einschätzung des Managements durchgeführ ten Prüfungshandlungen, um die Schlussfolgerung zu ziehen, dass keine wesentliche Unsicherheit besteht ● den Grad der mit der Einschätzung des Managements einhergehenden Subjektivität, Komplexität und Schätzunsicherheit. D.A85.1 Gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. c) EU-APrVO hat der Bestätigungsvermerk über die Ab schlussprüfung eines PIE eine Darlegung des Folgenden zur Untermauerung des Prüfungs urteils zum Abschluss zu enthalten: ● eine Beschreibung der bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Dar stellungen, einschließlich der beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von Betrug; ● eine Zusammenfassung der Reaktion des Prüfers auf diese Risiken und ● ggf. wichtige Feststellungen, die sich in Bezug auf diese Risiken ergeben. A86 Die Angaben gemäß Tz. 34b.ii, 35b. umfassen die in Artikel 10 Abs. 2 Buchst. c) EU-APrVO geforderte Darlegung. Damit die vorgesehenen Nutzer die Bedeutsamkeit der Beschreibung im Kontext der Prüfung des Abschlusses als Ganzes verstehen, kann Sorgfalt notwendig sein, damit die in der Beschreibung, wie der Abschlussprüfer die Einschätzung des Managements von der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit beurteilt hat, verwendeten Formulierungen:
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