ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

Grundlage für die Förderung einer wirksamen wechselseitigen Kommunikation zwischen dem Abschlussprüfer und den für die Überwachung Verantwortlichen bilden. A100 Die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen bezüglich der Beurteilung des Abschlussprüfers über die Einschätzung des Managements von der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit bietet den für die Überwachung Verantwortlichen Gele genheit, die Tätigkeit des Abschlussprüfers, welche die Grundlage für die Schlussfolgerungen des Abschlussprüfers bildet, und sofern einschlägig, für die Auswirkungen auf den Vermerk des Abschlussprüfers zu verstehen. Beispiele für Sachverhalte, die der Abschlussprüfer mit den für die Überwachung Verantwortlichen kommunizieren kann, schließen ein: die Ansichten des Abschlussprüfers über die Angemessenheit der Angaben im Ab schluss angesichts der Ansatz-, Bewertungs- und Darstellungsanforderungen der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze ● ob das Management bei der Vornahme seiner Einschätzung der Fähigkeit der Ein heit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit angemessene spezielle Fähigkeiten oder Kenntnisse angewendet oder geeignete Sachverständige beauftragt hat ● ob die vom Management genutzte Methode, um die Fähigkeit der Einheit zur Fort führung der Geschäftstätigkeit einzuschätzen, im Kontext der Art, Bedingungen und Umstände der Einheit oder der Anforderungen der maßgebenden Rechnungsle gungsgrundsätze angemessen ist ● die Ansichten des Abschlussprüfers über die Vertretbarkeit von Annahmen, auf de nen die Einschätzung des Managements basiert, und der Grad der mit der Entwick lung der Annahmen verbundenen Subjektivität ● ob die Annahmen mit den in anderen Bereichen der Geschäftstätigkeiten der Ein heit genutzten Annahmen in Einklang stehen, und ob das Management alternative Annahmen in Betracht gezogen hat ● Anzeichen für eine mögliche einseitige Ausrichtung des Managements in den vom Management bei seiner Einschätzung der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit genutzten Beurteilungen und Annahmen ● bedeutsame Mängel in internen Kontrollen bezüglich der Einschätzung des Mana gements von der Fortführung der Geschäftstätigkeit (siehe auch Tz. A30, A32 und A35). A101 Im Falle einer nicht kapitalmarktorientierten Einheit kann der Abschlussprüfer zusätzlich zu den erforderlichen Erklärungen, die in den Vermerk des Abschlussprüfers aufzunehmen sind, falls einschlägig, mit den für die Überwachung Verantwortlichen auch zusätzliche Sachverhalte kommunizieren, z.B. beschreiben, wie der Abschlussprüfer die Einschätzung des Manage ments von der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit beurteilt hat. 5.14. Berichten an eine zuständige Stelle außerhalb der Einheit (Vgl. Tz. 43) A102 Erwägt der Abschlussprüfer, einen gesonderten Abschnitt mit einer Überschrift „Wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit“ in den Vermerk des Abschluss- Beispiele: ●

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