ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
prüfers aufzunehmen oder ein modifiziertes Prüfungsurteil hinsichtlich Sachverhalten bezüg lich der Fortführung der Geschäftstätigkeit zu erteilen, kann der Abschlussprüfer aufgrund von Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften oder relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen verpflichtet sein, diese Sachverhalte zu kommunizieren. Berichtet werden kann an eine zu ständige Regulierungs-, Vollzugs-, Aufsichtsbehörde oder andere zuständige Stelle außerhalb der Einheit. Darüber hinaus kann der Abschlussprüfer aufgrund von Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften oder relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen verpflichtet sein, vor der Erteilung des Vermerks des Abschlussprüfers den Zeitpunkt eines solchen Berichtens zu würdigen. Beispiel: In manchen Rechtsräumen bestehen gesetzliche Anforderungen, die Frühwarnverfahren für den Abschlussprüfer vorsehen, bei Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit an eine Aufsichtsbehörde zu berichten, um eine zuständige Stelle außerhalb der Einheit in die Lage zu versetzen, den Sachverhalt zu untersuchen und Handlungen vorzunehmen. Die Frühwarnverfahren können das Berichten an eine Aufsichtsbehörde zu dem Zeitpunkt ein schließen, zu dem der Abschlussprüfer eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können, identifiziert hat. A103 Es kann sein, dass Gesetze, andere Rechtsvorschriften oder relevante berufliche Verhal tensanforderungen keine Anforderungen für den Abschlussprüfer enthalten, an eine zustän dige Stelle außerhalb der Einheit zu berichten, wie in Tz. A102 beschrieben. Dennoch können Gesetze, andere Rechtsvorschriften oder relevante berufliche Verhaltensanforderungen 44 dem Abschlussprüfer das Recht verschaffen, den Sachverhalt an eine zuständige Stelle außerhalb der Einheit zu berichten, es sei denn, die Mitteilung der Informationen ist durch die Verschwie genheitspflicht des Abschlussprüfers aufgrund von Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften oder relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen ausgeschlossen. Unter solchen Um ständen kann der Abschlussprüfer auch entscheiden, den Sachverhalt mit den für die Über wachung Verantwortlichen zu diskutieren.
Beispiele: ●
Bei der Prüfung des Abschlusses eines Finanzinstituts kann der Abschlussprüfer aufgrund von Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften das Recht haben, mit ei ner Aufsichtsbehörde zu diskutieren, wenn eine wesentliche Unsicherheit besteht. ● Relevante berufliche Verhaltensanforderungen können den Abschlussprüfer ver pflichten zu würdigen, ob weitere Handlungen im öffentlichen Interesse notwendig
44 Zum Beispiel kann Tz. R114.3(a) des „International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards)“ des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code) die Mitteilung vertraulicher Informationen erlauben, wenn ein(e) gesetzliche(s) oder berufliche(s) Pflicht oder Recht zur Mitteilung besteht. Textziffer 114.3 A1(b)(iv) des IESBA Codes erläutert, dass es ein(e) berufli che(s) Pflicht oder Recht gibt, solche Informationen anzugeben, um fachliche und berufliche Standards einzu halten.
66 © IDW Verlag GmbH
Made with FlippingBook Ebook Creator