ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

● Auf Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise hat der Abschlussprüfer die Schlussfolgerung gezogen, dass keine wesentliche Unsicherheit besteht. ● Der Abschlussprüfer ist nicht verpflichtet und hat sich anderweitig nicht dafür ent schieden, besonders wichtige Prüfungssachverhalte in Übereinstimmung mit ISA 701 mitzuteilen. ● Der Abschlussprüfer hat alle sonstigen Informationen vor dem Datum des Ver merks des Abschlussprüfers erlangt und noch keine wesentliche falsche Darstel lung der sonstigen Informationen identifiziert. ● Die für die Aufsicht über den Abschluss Verantwortlichen unterscheiden sich von denen, die für die Aufstellung des Abschlusses verantwortlich sind. ● Zusätzlich zur Prüfung des Abschlusses hat der Abschlussprüfer sonstige nach lo kalem Recht erforderliche Angabepflichten im Vermerk.

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Anteilseigner der ABC Gesellschaft {oder einen anderen entsprechenden Empfänger}

Vermerk zur Prüfung des Abschlusses 47

Prüfungsurteil

Wir haben den Abschluss der ABC Gesellschaft (die Gesellschaft) – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.20X1, der Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Ka pitalflussrechnung für das dann endende Jahr sowie Angaben zu den Finanzaufstellungen, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Nach unserer Beurteilung stellt der beigefügte Abschluss die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.20X1 sowie die Ertragslage und die Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie vom International Ac counting Standards Board herausgegeben, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sach gerecht dar (oder vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der... ). Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Standards sind im Ab schnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Überein stimmung mit den für unsere Abschlussprüfung in {Rechtsraum} relevanten beruflichen Ver haltensanforderungen, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns Grundlage für das Prüfungsurteil

47 Die Unterüberschrift „Vermerk zur Prüfung des Abschlusses“ ist nicht notwendig, wenn die zweite Unterüber schrift „Vermerk zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen“ nicht einschlägig ist.

69 © IDW Verlag GmbH

Made with FlippingBook Ebook Creator