ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Fortführung der Geschäftstätigkeit

Keine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit 48

Im Kontext unserer Prüfung des Abschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prü fungsurteils haben wir hierzu die Schlussfolgerung gezogen, dass die vom Management bei der Aufstellung des Abschlusses vorgenommene Anwendung des Rechnungslegungsgrund satzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit angemessen ist. Auf Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise haben wir keine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereig nissen oder Gegebenheiten identifiziert, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesell schaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Unsere Schlussfolgerungen basieren auf den bis zum Datum des Vermerks des Abschluss prüfers erlangten Prüfungsnachweisen und sind keine Garantie für die Fähigkeit der Gesell schaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit. Sonstige Informationen {oder – falls angebracht – eine andere Überschrift, wie z.B. „An dere Informationen als der Abschluss und der Vermerk des Abschlussprüfers hierzu“} {Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des ISA 720 (Revised) – siehe Beispiel 1 in Anlage 2 des ISA 720 (Revised)} Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Abschluss 49 {Formulierung in Übereinstimmung mit ISA 700 (Revised) – siehe Beispiel 1 des ISA 700 (Re vised) 50 }

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses

{Berichterstattung in Übereinstimmung mit ISA 700 (Revised) – siehe Beispiel1 des ISA 700 (Revised)}

Vermerk zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

48 Diese zusätzliche Unterüberschrift kann nützlich sein, um das Verständnis der vorgesehenen Nutzer über die Art der im Abschnitt „Fortführung der Geschäftstätigkeit“ im Vermerk des Abschlussprüfers behandelten Sach verhalte zu verbessern 49 In diesen Beispielen eines Vermerks des Abschlussprüfers kann es notwendig sein, die Begriffe „Management“ und „die für die Überwachung Verantwortlichen“ durch einen anderen Begriff zu ersetzen, wenn dieser im Zu sammenhang mit dem Rechtsrahmen in dem betreffenden Rechtsraum zutreffend ist. 50 Tz. 34 und 39 des ISA 700 (Revised) fordern Formulierungen bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit, die bei allen Einheiten in den Vermerk des Abschlussprüfers aufzunehmen sind, um die jeweiligen Verantwort lichkeiten der für den Abschluss Verantwortlichkeiten und des Abschlussprüfers bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beschreiben.

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