ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Fortführung der Geschäftstätigkeit
Keine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit 52
Im Kontext unserer Prüfung des Abschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prü fungsurteils hierzu haben wir die Schlussfolgerung gezogen, dass die vom Management bei der Aufstellung des Abschlusses vorgenommene Anwendung des Rechnungslegungsgrund satzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit angemessen ist. Wir machen auf Angabe X im Abschluss aufmerksam, die die Unsicherheiten, denen die Ge sellschaft ausgesetzt ist, beschreibt, die vom Management vorgenommenen bedeutsamen Beurteilungen bei der Einschätzung der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäfts tätigkeit und die Bandbreite der ergriffenen mildernden Handlungen, um die Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft zu behandeln. {Beschreibung wie der Abschlussprüfer die Einschätzung des Managements von der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit ISA 570 (Revi sed 2024) beurteilt hat.} Auf Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise haben wir keine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten identifiziert, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Unsere Schlussfolgerungen basieren auf den bis zum Datum des Vermerks des Abschluss prüfers erlangten Prüfungsnachweisen und sind keine Garantie für die Fähigkeit der Gesell schaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit. Unsere Verantwortlichkeiten und die Verant wortlichkeiten des Managements im Hinblick auf die Fortführung der Geschäftstätigkeit wer den in den relevanten Abschnitten dieses Vermerks beschrieben. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht gemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Abschlusses des Berichts zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Abschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu den vom Management vorgenommenen bedeutsamen Beurteilungen bei der Schlussfolgerung, dass keine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäfts tätigkeit aufwerfen können, auf die im Abschnitt „Fortführung der Geschäftstätigkeit “ verwiesen Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
52 Diese zusätzliche Unterüberschrift kann nützlich sein, um das Verständnis der vorgesehenen Nutzer über die Art der im Abschnitt „Fortführung der Geschäftstätigkeit“ im Vermerk des Abschlussprüfers behandelten Sach verhalte zu verbessern.
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