ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

Sonstige Informationen {oder – falls angebracht – eine andere Überschrift, wie z.B. „An dere Informationen als der Abschluss und der Vermerk des Abschlussprüfers hierzu“} {Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des ISA 720 (Revised) – siehe Beispiel 1 in Anlage 2 des ISA 720 (Revised)} Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Abschluss 56 {Formulierung in Übereinstimmung mit ISA 700 (Revised) – siehe Beispiel 1 des ISA 700 (Re vised) 57 }

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses

{Formulierung in Übereinstimmung mit ISA 700 (Revised) – siehe Beispiel 1 in ISA 700 (Re vised)}

Vermerk zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

{Formulierung in Übereinstimmung mit ISA 700 (Revised) – siehe Beispiel 1 in ISA 700 (Revi sed)} {Unterschrift im Namen der Prüfungspraxis, im eigenen Namen des Abschlussprüfers oder beides in Abhängigkeit vom bestimmten Rechtsraum}

{Ort des Abschlussprüfers}

{Datum}

Beispiel 4 – Vermerk des Abschlussprüfers einer kapitalmarktnotierten Einheit mit ei nem nicht modifizierten Prüfungsurteil, wenn eine wesentliche Unsicherheit be steht und die Angabe im Abschluss angemessen ist Für Zwecke dieses Beispiels eines Vermerks des Abschlussprüfers werden folgende Ge gebenheiten angenommen: ● Prüfung eines vollständigen Abschlusses einer kapitalmarktnotierten Einheit unter Anwendung von Grundsätzen zur sachgerechten Gesamtdarstellung. Die Ab schlussprüfung ist keine Konzernabschlussprüfung (d.h. ISA 600 (Revised) findet keine Anwendung).

56 Oder andere Begriffe, die im Kontext des Rechtsrahmens des betreffenden Rechtsraums zutreffend sind. 57 Tz. 34 und 39 des ISA 700 (Revised) fordern Formulierungen bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit, die bei allen Einheiten in den Vermerk des Abschlussprüfers aufzunehmen sind, um die jeweiligen Verantwort lichkeiten der für den Abschluss Verantwortlichkeiten und des Abschlussprüfers bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beschreiben.

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