ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

● Der Abschluss ist vom Management der Einheit in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie vom IASB herausgegeben (Grundsätze für allgemeine Zwecke), aufgestellt. ● Die Bedingungen des Prüfungsauftrags spiegeln die Beschreibung der Verantwort lichkeit des Managements für den Abschluss nach ISA 210 wider. ● Der Abschlussprüfer hat die Schlussfolgerung gezogen, dass ein nicht modifiziertes (d.h. „uneingeschränktes“) Prüfungsurteil auf Grundlage der erlangten Prüfungs nachweise angemessen ist. ● Die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen, die bei der Abschlussprüfung einschlägig sind, sind die des Rechtsraums. ● Auf Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise hat der Abschlussprüfer die Schlussfolgerung gezogen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht. Die An gabe der wesentlichen Unsicherheit im Abschluss ist angemessen. ● Besonders wichtige Prüfungssachverhalte wurden in Übereinstimmung mit ISA 701 mitgeteilt. ● Der Abschlussprüfer hat alle sonstigen Informationen vor dem Datum des Ver merks des Abschlussprüfers erlangt und noch keine wesentliche falsche Darstel lung der sonstigen Informationen identifiziert. ● Die für die Aufsicht über den Abschluss Verantwortlichen unterscheiden sich von denen, die für die Aufstellung des Abschlusses verantwortlich sind. ● Zusätzlich zur Prüfung des Abschlusses hat der Abschlussprüfer sonstige nach lo kalem Recht erforderliche Angabepflichten im Vermerk.

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Anteilseigner der ABC Gesellschaft {oder einen anderen entsprechenden Empfänger}

Vermerk zur Prüfung des Abschlusses 58

Prüfungsurteil

Wir haben den Abschluss der ABC Gesellschaft (die Gesellschaft) – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.20X1, der Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Ka pitalflussrechnung für das dann endende Jahr sowie Angaben zu den Finanzaufstellungen, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Nach unserer Beurteilung stellt der beigefügte Abschluss die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.20X1 sowie die Ertragslage und die Cashflows für das dann endende

58 Die Unterüberschrift „Vermerk zur Prüfung des Abschlusses“ ist nicht notwendig, wenn die zweite Unterüber schrift „Vermerk zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen“ nicht einschlägig ist.

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