ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
Jahr in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie vom International Ac counting Standards Board herausgegeben, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sach gerecht dar (oder vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der... ).
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Standards sind im Ab schnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Überein stimmung mit den für unsere Abschlussprüfung in {Rechtsraum} relevanten beruflichen Ver haltensanforderungen, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Wir machen auf Angabe X im Abschluss aufmerksam, die darauf hinweist, dass die Gesell schaft in dem am 31.12.20X1 endenden Jahr einen Verlust von ZZZ erlitten hat und zu diesem Zeitpunkt die kurzfristigen Schulden der Gesellschaft deren gesamte Vermögenswerte um YYY überstiegen. {Beschreibung wie der Abschlussprüfer die Einschätzung des Managements von der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit ISA 570 (Revi sed 2024) beurteilt hat.} Wie in Angabe X dargelegt, weisen diese Ereignisse oder Gegebenheiten zusammen mit an deren in Angabe X ausgeführten Sachverhalten darauf hin, dass eine wesentliche Unsicher heit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen kann. Im Kontext unserer Prüfung des Abschlusses als Ganzes und bei der Bildung des Prüfungs urteils hierzu haben wir den Schluss gezogen, dass die vom Management bei der Aufstellung des Abschlusses vorgenommene Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fort führung der Geschäftstätigkeit angemessen ist. Unsere Schlussfolgerungen basieren auf den bis zum Datum des Vermerks des Abschluss prüfers erlangten Prüfungsnachweisen und sind keine Garantie für die Fähigkeit der Gesell schaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit. Wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit Unser Prüfungsurteil ist in Bezug auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
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