ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
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Beispiel 5 – Vermerk des Abschlussprüfers einer kapitalmarktnotierten Einheit mit ei nem eingeschränkten Prüfungsurteil, wenn eine wesentliche Unsicherheit be steht und der Abschluss aufgrund nicht angemessener Angaben wesentlich falsch dargestellt ist Für Zwecke dieses Beispiels eines Vermerks des Abschlussprüfers werden folgende Ge gebenheiten angenommen: ● Prüfung eines vollständigen Abschlusses einer kapitalmarktnotierten Einheit unter Anwendung von Grundsätzen zur sachgerechten Gesamtdarstellung. Die Ab schlussprüfung ist keine Konzernabschlussprüfung (d.h. ISA 600 (Revised) findet keine Anwendung). ● Der Abschluss ist vom Management der Einheit in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie vom IASB herausgegeben (Grundsätze für allgemeine Zwecke), aufgestellt. ● Die Bedingungen des Prüfungsauftrags spiegeln die Beschreibung der Verantwort lichkeit des Managements für den Abschluss nach ISA 210 wider. ● Die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen, die bei der Abschlussprüfung einschlägig sind, sind die des Rechtsraums. ● Auf Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise hat der Abschlussprüfer die Schlussfolgerung gezogen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht. Angabe Y im Abschluss erläutert den Umfang von Finanzierungsvereinbarungen, das Auslau fen und die gesamten Finanzierungsvereinbarungen; der Abschluss enthält jedoch keine Erläuterungen zur Auswirkung oder Verfügbarkeit einer Refinanzierung oder Beschreibung dieser Situation als eine wesentliche Unsicherheit. ● Der Abschluss ist aufgrund der nicht angemessenen Angabe der wesentlichen Un sicherheit wesentlich falsch dargestellt. Ein eingeschränktes Prüfungsurteil wird ab gegeben, weil der Abschlussprüfer die Schlussfolgerung gezogen hat, dass die Auswirkungen dieser nicht angemessenen Angabe auf den Abschluss wesentlich aber nicht umfassend sind. ● Besonders wichtige Prüfungssachverhalte wurden in Übereinstimmung mit ISA 701 mitgeteilt. ● Der Abschlussprüfer hat alle sonstigen Informationen vor dem Datum seines Ver merks erlangt, und der das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Abschluss begrün dende Sachverhalt wirkt sich auch auf die sonstigen Informationen aus. ● Die für die Aufsicht über den Abschluss Verantwortlichen unterscheiden sich von denen, die für die Aufstellung des Abschlusses verantwortlich sind. ● Zusätzlich zur Prüfung des Abschlusses hat der Abschlussprüfer sonstige nach lo kalem Recht erforderliche Angabepflichten im Vermerk.
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
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