ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
Im Kontext unserer Prüfung des Abschlusses als Ganzes und bei der Bildung des Prüfungs urteils hierzu haben wir den Schluss gezogen, dass die vom Management bei der Aufstellung des Abschlusses vorgenommene Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fort führung der Geschäftstätigkeit angemessen ist. Unsere Schlussfolgerungen basieren auf den bis zum Datum des Vermerks des Abschluss prüfers erlangten Prüfungsnachweisen und sind keine Garantie für die Fähigkeit der Gesell schaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit. Sonstige Informationen {oder – falls angebracht – eine andere Überschrift, wie z.B. „An dere Informationen als der Abschluss und der Vermerk des Abschlussprüfers hierzu“} {Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des ISA 720 (Revised) – siehe Beispiel 6 in Anlage 2 des ISA 720 (Revised). Der letzte Absatz des Abschnitts „Sons tige Informationen“ in Beispiel 6 wäre zur Beschreibung des spezifischen Sachverhalts, der das eingeschränkte Prüfungsurteil begründet und sich auch auf die sonstigen Informationen auswirkt, anzupassen.} Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht gemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Abschlusses des Berichts zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Abschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil“ und im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit“ beschriebenen Sachverhalt ha ben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachver halte bestimmt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind. {Beschreibung jedes besonders wichtigen Prüfungssachverhalts in Übereinstimmung mit ISA 701} Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Abschluss 62 {Formulierung in Übereinstimmung mit ISA 700 (Revised) – siehe Beispiel 1 des ISA 700 (Re vised) 63 } Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses
62 Oder andere Begriffe, die im Kontext des Rechtsrahmens des betreffenden Rechtsraums zutreffend sind. 63 Tz. 34 und 39 des ISA 700 (Revised) fordern Formulierungen bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit, die bei allen Einheiten in den Vermerk des Abschlussprüfers aufzunehmen sind, um die jeweiligen Verantwort lichkeiten der für den Abschluss Verantwortlichkeiten und des Abschlussprüfers bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beschreiben.
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