ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

{Formulierung in Übereinstimmung mit ISA 700 (Revised) – siehe Beispiel 1 in ISA 700 (Revi sed)}

Vermerk zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

{Formulierung in Übereinstimmung mit ISA 700 (Revised) – siehe Beispiel 1 in ISA 700 (Revi sed)} Der Auftragsverantwortliche für die Abschlussprüfung, die zu diesem Vermerk des unabhän gigen Abschlussprüfers führt, ist {Name}. {Unterschrift im Namen der Prüfungspraxis, im eigenen Namen des Abschlussprüfers oder beides in Abhängigkeit vom bestimmten Rechtsraum}

{Ort des Abschlussprüfers}

{Datum}

Beispiel 6 – Vermerk des Abschlussprüfers einer nicht kapitalmarktnotierten Einheit mit einem versagten Prüfungsurteil, wenn eine wesentliche Unsicherheit besteht und im Abschluss nicht angegeben ist Für Zwecke des Beispiels eines Vermerks des Abschlussprüfers werden folgende Gege benheiten angenommen: ● Prüfung eines vollständigen Abschlusses einer nicht kapitalmarktnotierten Einheit unter Anwendung von Grundsätzen zur sachgerechten Gesamtdarstellung. Die Ab schlussprüfung ist keine Konzernabschlussprüfung (d.h. ISA 600 (Revised) findet keine Anwendung). ● Der Abschluss ist vom Management der Einheit in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie vom IASB herausgegeben (Grundsätze für allgemeine Zwecke), aufgestellt. ● Die Bedingungen des Prüfungsauftrags spiegeln die Beschreibung der Verantwort lichkeit des Managements für den Abschluss nach ISA 210 wider. ● Die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen, die bei der Abschlussprüfung einschlägig sind, sind die des Rechtsraums. ● Auf Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise hat der Abschlussprüfer die Schlussfolgerung gezogen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht. Im Ab schluss fehlen die erforderlichen Angaben zur wesentlichen Unsicherheit. Ein ver sagtes Prüfungsurteil wird abgegeben, weil die Auswirkungen dieser Unterlassung auf den Abschluss wesentlich und umfassend sind. ● Der Abschlussprüfer ist nicht verpflichtet und hat sich anderweitig nicht dafür ent schieden, besonders wichtige Prüfungssachverhalte in Übereinstimmung mit ISA 701 mitzuteilen.

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