ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

● Der Abschlussprüfer hat alle sonstigen Informationen vor dem Datum seines Ver merks erlangt, und der das versagte Prüfungsurteil zum Abschluss begründende Sachverhalt wirkt sich auch auf die sonstigen Informationen aus. ● Die für die Aufsicht über den Abschluss Verantwortlichen unterscheiden sich von denen, die für die Aufstellung des Abschlusses verantwortlich sind. ● Zusätzlich zur Prüfung des Abschlusses hat der Abschlussprüfer sonstige nach lo kalem Recht erforderliche Angabepflichten im Vermerk.

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Anteilseigner der ABC Gesellschaft {oder einen anderen entsprechenden Empfänger}

Vermerk zur Prüfung des Abschlusses 64

Versagtes Prüfungsurteil

Wir haben den Abschluss der ABC Gesellschaft (die Gesellschaft) – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.20X1, der Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Ka pitalflussrechnung für das dann endende Jahr sowie Angaben zu den Finanzaufstellungen, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Nach unserer Beurteilung stellt der beigefügte Abschluss aufgrund der Unterlassung der im Abschnitt „Grundlage für das versagte Prüfungsurteil“ unseres Vermerks genannten Informa tionen die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.20X1 sowie die Ertrags lage und die Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den IFRS Ac counting Standards, wie vom International Accounting Standards Board herausgegeben, in allen wesentlichen Belangen nicht insgesamt sachgerecht dar (oder vermittelt kein den tat sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der ...). Finanzierungsvereinbarungen der Gesellschaft sind ausgelaufen, und der ausstehende Betrag war am 31.12.20X1 fällig. Die Gesellschaft war nicht in der Lage, eine Prolongation zu erzielen oder eine Ersatzfinanzierung zu erhalten. Diese Situation zeigt, dass eine wesentliche Unsi cherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen kann. Im Abschluss ist diese Tatsache nicht angemessen angegeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Standards sind im Ab schnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses“ unseres Grundlage für das versagte Prüfungsurteil

64 Die Unterüberschrift „Vermerk zur Prüfung des Abschlusses“ ist nicht notwendig, wenn die zweite Unterüber schrift „Vermerk zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen“ nicht einschlägig ist.

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