ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Überein stimmung mit den für unsere Abschlussprüfung in {Rechtsraum} relevanten beruflichen Ver haltensanforderungen, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser ver sagtes Prüfungsurteil zu dienen. Wie im Abschnitt „Grundlage für das versagte Prüfungsurteil“ in unserem Vermerk beschrie ben, besteht eine wesentliche Unsicherheit, die im Abschluss nicht angemessen angegeben wurde. Im Kontext unserer Prüfung des Abschlusses als Ganzes und bei der Bildung des Prüfungs urteils hierzu haben wir den Schluss gezogen, dass die vom Management bei der Aufstellung des Abschlusses vorgenommene Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fort führung der Geschäftstätigkeit angemessen ist. Unsere Schlussfolgerungen basieren auf den bis zum Datum des Vermerks des Abschluss prüfers erlangten Prüfungsnachweisen und sind keine Garantie für die Fähigkeit der Gesell schaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit. Sonstige Informationen {oder – falls angebracht – eine andere Überschrift, wie z.B. „An dere Informationen als der Abschluss und der Vermerk des Abschlussprüfers hierzu“} {Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des ISA 720 (Revised) – siehe Beispiel 7 in Anlage 2 des ISA 720 (Revised). Der letzte Absatz des Abschnitts „Sons tige Informationen“ in Beispiel 7 wäre zur Beschreibung des spezifischen Sachverhalts, der das versagte Prüfungsurteil begründet und sich auch auf die sonstigen Informationen auswirkt, anzupassen.} Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Abschluss 65 {Formulierung in Übereinstimmung mit ISA 700 (Revised) – siehe Beispiel 1 des ISA 700 (Re vised) 66 } Wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses

65 Oder andere Begriffe, die im Kontext des Rechtsrahmens des betreffenden Rechtsraums zutreffend sind. 66 Tz. 34 und 39 des ISA 700 (Revised) fordern Formulierungen bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit, die bei allen Einheiten in den Vermerk des Abschlussprüfers aufzunehmen sind, um die jeweiligen Verantwort lichkeiten der für den Abschluss Verantwortlichkeiten und des Abschlussprüfers bezüglich der Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beschreiben.

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