ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Keine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit 67

Die gesetzlichen Vertreter gehen davon aus, dass die Anwendung des Rechnungslegungs grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, und haben keine we sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten festgestellt, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh menstätigkeit aufwerfen können. Wir verweisen diesbezüglich [sofern einschlägig: auf die An gabe in Abschnitt X im Anhang, dass der Abschluss unter Anwendung des Rechnungsle gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde und] auf die Erläuterungen im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“, in dem die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter zur Beurteilung der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstä tigkeit dargelegt wird. Im Kontext unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und des Lageberichts sowie bei der Bildung unserer Prüfungsurteile hierzu haben wir die Schlussfolgerung gezogen, dass die von den gesetzlichen Vertretern bei der Aufstellung des Jahresabschlusses vorgenom mene Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä tigkeit angemessen ist. Auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise haben wir keine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten identifiziert, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh menstätigkeit aufwerfen können. Unsere Schlussfolgerungen basieren auf den bis zum Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten Prüfungsnachweisen und sind keine Garantie für die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit. [Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des ISA [DE] 720 (Re vised)] Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht [Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Anforderungen des IDW PS 400 n.F. (03.2025)] Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage berichts Sonstige Informationen

67 Diese zusätzliche Unterüberschrift kann nützlich sein, um das Verständnis der vorgesehenen Nutzer über die Art der im Abschnitt „Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ im Bestätigungsvermerk behandelten Sachver halte zu verbessern.

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