ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

● Der Konzernlagebericht wurde gemäß § 315b Abs. 1 HGB um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung erweitert, die einen besonderen Abschnitt des Konzernlagebe richts bildet. Darüber hinaus enthält der Konzernlagebericht in einem gesonderten Abschnitt die Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB). Die Kon zernerklärung zur Unternehmensführung enthält die Erklärung zum Deutschen Cor porate Governance Kodex nach § 161 AktG des Mutterunternehmens. Diese nicht inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sind als „ungeprüft“ gekennzeich net und eindeutig i.S. des IDW PS 350 n.F. (03.2025) von den inhaltlich geprüften Lage berichtsangaben abgegrenzt. Der Abschlussprüfer erachtet es für notwendig, im Bestätigungsvermerk darzustellen, dass diese Angaben nicht inhaltlich geprüft wurden und sich daher das Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht nicht darauf erstreckt (vgl. IDW PS 350 n.F. (03.2025) , Tz. 121 i.V.m. A116–A117). ● Der Konzernlagebericht enthält nicht inhaltlich geprüfte lageberichtsfremde Anga ben i.S. des IDW PS 350 n.F. (03.2025), die ebenfalls als „ungeprüft“ gekennzeich net und eindeutig i.S. des IDW PS 350 n.F. (03.2025) von den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben abgegrenzt sind. Der Abschlussprüfer erachtet es für notwendig, im Bestätigungsvermerk darzustellen, dass diese Angaben nicht inhaltlich geprüft wurden und sich daher das Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht nicht darauf erstreckt (vgl. IDW PS 350 n.F. (03.2025) , Tz. 120 i.V.m. A116–A117). ● Der Abschlussprüfer ist zu dem Schluss gekommen, dass nicht modifizierte Prü fungsurteile auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise angemessen sind. ● Die deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, ggf. unter er gänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA), umfassen sämtliche relevanten deutschen Berufspflichten, die bei der Abschlussprüfung ein schlägig sind. ● Auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise ist der Abschlussprüfer zu dem Schluss gekommen, dass keine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fä higkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit in Übereinstim mung mit ISA [DE] 570 (Revised 2024) aufwerfen können. ● Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Schlussfolgerung Informationen über vor genommene bedeutsame Beurteilungen im Konzernabschluss angegeben, dass keine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fort führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, und diese Angaben sind an gemessen. ● Der Abschlussprüfer ergänzt die erforderlichen Erklärungen in Übereinstimmung mit ISA [DE] 570 (Revised 2024), indem er auf die Abschnitte verweist, die die je weiligen Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Abschlussprüfers in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben.

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