ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen

ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)

[Formulierung in Übereinstimmung mit Beispiel 2 in der Anlage zu IDW PS 400 n.F. (03.2025) ]

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

[Ggf. Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektroni schen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB [Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des IDW PS 410 (06.2022) ]

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

[Formulierung in Übereinstimmung mit Beispiel 2 in der Anlage zu IDW PS 400 n.F. (03.2025) ]

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist ... [ Name ].

[ Ort der Niederlassung des Abschlussprüfers ]

[ Datum ]

[ Unterschrift ]

Wirtschaftsprüfer

Anlage zum Bestätigungsvermerk: nicht Inhaltlich geprüfte Bestandteile des Lagebe richts

[Formulierung in Übereinstimmung mit Beispiel 2 in der Anlage zu IDW PS 400 n.F. (10.2021) ]

3

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, aufgrund einer gesetzlichen Ab schlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufge stellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens von öffentli chem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB, wenn die Anwendung des Rech nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ange messen ist, eine wesentliche Unsicherheit besteht und die Angabe im Ab schluss und Lagebericht angemessen ist Für Zwecke dieses beispielhaften Bestätigungsvermerks werden folgende, dem Beispiel 2 in der Anlage des IDW PS 400 n.F. (03.2025) entsprechende Gegebenheiten angenom men: ● Der Wirtschaftsprüfer wurde als gesetzlicher Abschlussprüfer des Jahresabschlus ses und Lageberichts bestellt. Es handelt sich um die Prüfung eines Jahresab schlusses (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung [im Fall des § 264

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