ISA[E-DE] 570 Rev 2024 inkl Folgeaenderungen
ISA [E-DE] 570 (Revised 2024)
[Ggf. Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektroni schen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB [Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des IDW PS 410 (06.2022) ] Vermerk über die Beurteilung nach § 317 Abs. 3b HGB im Zusammenhang mit der Ver pflichtung zur Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts [Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen des IDW EPS 440 (06.2026) ]
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
[Formulierung in Übereinstimmung mit Beispiel 2 in der Anlage zu IDW PS 400 n.F. (10.2021) ]
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist ... [ Name ].
[ Ort der Niederlassung des Abschlussprüfers ]
[ Datum ]
[ Unterschrift ]
Wirtschaftsprüfer
Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Lagebe richts
[Formulierung in Übereinstimmung mit Beispiel 2 in der Anlage zu IDW PS 400 n.F. (03.2025) ]
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Eingeschränkter Bestätigungsvermerk mit eingeschränktem Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und mit eingeschränktem Prüfungsurteil zum Lagebe richt eines Unternehmens von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB, wenn die Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh rung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, eine wesentliche Unsicherheit besteht und der Abschluss und der Lagebericht aufgrund einer nicht angemes senen Angabe wesentlich falsch dargestellt sind Für Zwecke dieses beispielhaften Bestätigungsvermerks werden folgende, dem Beispiel 2 in der Anlage des IDW PS 400 n.F. (03.2025) entsprechende Gegebenheiten angenom men:
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