ISSA [E-DE] 5000
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5.14.3.2. Überlegungen zur Wesentlichkeit für quantitative Angaben (Vgl. Tz. 98(b)) A301 Quantitative Faktoren beziehen sich auf das Ausmaß von falschen Darstellungen in Relation zu etwaigen Angaben, die: a. numerisch ausgedrückt werden oder b. sich anderweitig auf numerische Werte beziehen (z.B. kann die Anzahl der beobachte ten Abweichungen von einer Kontrolle ein relevanter quantitativer Faktor sein, wenn die Nachhaltigkeitsinformation eine Erklärung darstellt, dass die Kontrolle wirksam ist). A302 Qualitative Faktoren können auch relevant sein bei der Feststellung der Wesentlichkeit für quantitative Angaben. Beispiele für qualitative Faktoren werden in Tz. A300 gegeben. A303 Bei Angaben, die quantitativ sind (z.B. ein in numerischen Werten ausgedrückter leistungsbe zogener Schlüsselindikator), kann die Wesentlichkeit durch die Anwendung eines Prozentsat zes auf die berichtete Kennzahl oder auf einen ausgewählten mit der Angabe zusammenhän genden Richtwert festgelegt werden. Beispiele für Schwellenwerte können x% der Investitionen in Gemeinschaftsprojekte (in Stunden oder Geldwerten), y% der verbrauchten Energie (in kWh) oder z% der sanierten Böden (in Hektar) einschließen. A304 Faktoren, die sich auf die Identifizierung eines geeigneten Richtwerts und Prozentsatzes aus wirken können, schließen ein: a. die Bestandteile der Angabe. Gibt es bspw. einen Bestandteil, auf den die vorgesehe nen Nutzer wahrscheinlich ihren Fokus legen, kann er der angemessene Richtwert sein. b. die relative Volatilität des Richtwerts. Variiert der Richtwert bspw. deutlich von Zeitraum zu Zeitraum, kann es angemessen sein, die Wesentlichkeit in Relation zum unteren Ende des Fluktuationsspektrums festzulegen, selbst wenn diese Richtwerte für den ak tuellen Zeitraum höher sind. c. die Anforderungen der angewandten Kriterien. Geben die angewandten Kriterien einen prozentualen Schwellenwert für die Wesentlichkeit vor, kann dieser dem Prüfer einen Bezugsrahmen bei der Festlegung der Wesentlichkeit für die Angabe liefern. A305 Die angewandten Kriterien können Angaben von Finanzinformationen auf Basis von histori schen Anschaffungs- und Herstellungskosten erfordern. Beispielsweise können Themen, über die berichtet wird, Investitionen ins Gemeinwesen, Ausgaben für praktische Aus- und Fortbil dung oder Steuern nach Rechtsraum einschließen. Über diese kann auch im Abschluss der Einheit berichtet werden. Der Prüfer oder ein anderer Prüfer kann beauftragt werden, diesen Abschluss zu prüfen (siehe auch Tz. A14). Die Wesentlichkeit, die für diese Aspekte der An gaben verwendet wird, ist nicht notwendigerweise dieselbe wie die Wesentlichkeit, die bei der Prüfung des Abschlusses der Einheit verwendet wird.
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